Eigene Vorsorge
Mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung kann jede Person Anordnungen für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit treffen. In einem begrenzten Rahmen ist dies auch mittels Vollmachten möglich.
Mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung kann jede Person Anordnungen für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit treffen. In einem begrenzten Rahmen ist dies auch mittels Vollmachten möglich.