Speziallehrgang Betreibungsfachleute
Als Betreibungsbeamtin oder Betreibungsbeamter und als Stellvertreterin oder Stellvertreter kann angestellt werden, wer den Fähigkeitsausweis der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts besitzt. Der "Speziallehrgang Betreibungsfachleute" bereitet auf die Prüfung zur Erlangung des Fähigkeitsausweises vor.
- Informationen zum Speziallehrgang Betreibungsfachleute
- Informationen zu den Betreibungsämtern des Kantons Aargau
- Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung einers Betreibungsamtes (SAR 231.211)
- Entscheid der SchKK vom 5. März 2021 betr. Anerkennung von Fähigkeitsausweisen (PDF, 2 Seiten, 305 KB)