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Zivilgericht

Schuldbetreibungs- und Konkurskommission

Erreichbarkeit Gerichte

Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).

Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission (SchKK) ist kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen. Sie ist in gesetzlicher Doppelfunktion Aufsichts- und Beschwerdeinstanz im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen. Sie beaufsichtigt und überwacht die betreibungsrechtliche Amtstätigkeit der Betreibungs- und Konkursämter und der unteren Aufsichtsbehörden (Präsidenten der Bezirksgerichte). Sie beurteilt ferner Beschwerden, die gegen Verfügungen der Betreibungsämter bei der unteren Aufsichtsbehörde erhoben, nach deren Entscheid an sie und nach ihrem Entscheid an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen werden können.

Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entscheidet in der Regel in einer Besetzung von drei Richterinnen oder Richtern. Die Gerichtsschreiberin oder der Gerichtsschreiber nimmt mit beratender Stimme an der Entscheidfindung teil.

Die Aufsichtstätigkeit der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission (SchKK) wird unterstützt durch das kantonale Betreibungsinspektorat.