Erreichbarkeit Gerichte
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Das Zivilgericht bildet eine Abteilung des Obergerichts und ist zur Hauptsache Rechtsmittelinstanz in Zivilsachen. Als solche beurteilt es Berufungen und Beschwerden in zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie in Vollstreckungsstreitigkeiten in Zivilsachen.
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Die Gerichte Kanton Aargau bleiben von Dienstag, 24. Dezember 2024, 12:00 Uhr, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen. Die Kanzlei des Obergerichts des Kantons Aargau ist am Freitag, 27. Dezember 2024, Montag, 30. Dezember 2024, Dienstag, 31. Dezember 2024 und Freitag, 3. Januar 2025, von 08:00 bis ca. 11:00 Uhr für die Entgegennahme von Brief- und Paketpost besetzt.
Das Zivilgericht gliedert sich organisatorisch in fünf Zivilkammern, die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz (KEKA) als Aufsichts- und Beschwerdeinstanz im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sowie die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission (SchKK) als obere kantonale Aufsichtsbehörde und Beschwerdeinstanz in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen.
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