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Obergericht

Zivilgericht

Das Zivilgericht bildet eine Abteilung des Obergerichts und ist zur Hauptsache Rechtsmittelinstanz in Zivilsachen. Als solche beurteilt es Berufungen und Beschwerden in zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie in Vollstreckungsstreitigkeiten in Zivilsachen.

Erreichbarkeit Gerichte

Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).

Das Zivilgericht gliedert sich organisatorisch in fünf Zivilkammern, die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz (KEKA) als Aufsichts- und Beschwerdeinstanz im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sowie die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission (SchKK) als obere kantonale Aufsichtsbehörde und Beschwerdeinstanz in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen.