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Schlichtungsbehörden

Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht

Bevor Streitigkeiten aus der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen von einem Gericht beurteilt werden können, ist ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht durchzuführen.

Aufgaben

Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenlos. Das Schlichtungsverfahren wird durch das Schlichtungsgesuch eingeleitet. Es kann dafür das Schlichtungsformular benutzt werden (vgl. unten "mehr zum Thema"). Die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht versucht dann, in einem formlosen Verfahren eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Kommt es nicht zu einem Vergleich, wird der klagenden Partei die Klagebewilligung erteilt. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen können die Schlichtungsbehörden auf Antrag der klagenden Partei einen Entscheid fällen oder den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten.

Erreichbarkeit Gerichte

Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).

Erreichbarkeit Festtage 2024/2025

Die Gerichte Kanton Aargau bleiben von Dienstag, 24. Dezember 2024, 12:00 Uhr, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen.