Hauptmenü

Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht

Formulare zum Einreichen

Hier finden Sie die Formulare der Schlichtungsbehörde für Miete- und Pacht, die Sie herunterladen oder online ausfüllen können.

Der Umgang mit PDF-Formularen

Zum Öffnen der PDF-Formulare:

  • Rechtsklick auf das jeweilige Formular
  • Wählen Sie nun "Ziel speichern unter"
  • Speichern Sie das PDF-Formular auf dem Computer ab
  • Öffnen Sie das abgespeicherte PDF-Formular nun im Adobe Reader

Falls Sie ein PDF-Formular nicht öffnen können, beachten Sie bitte die
Hinweise zur Benutzung von elektronischen PDF Formularen

PDF-Formulare zum Herunterladen

PDF-Formulare zum Download, die mit dem Acrobat Reader ausgefüllt werden müssen:

Online-Formulare

Online-Formulare zum Ausfüllen im Browser und zum anschliessenden Ausdrucken:

Hinweis

Neue Genehmigung für die Formulare von Privatpersonen und Liegenschaftsverwaltungsfirmen

Auf den 1. Januar 2013 erfolgte ein Wechsel der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht von den Bezirksämtern zu den Bezirksgerichten (administrative Zuordnung). Dadurch sind ab 1. Januar 2013 die durch den Kanton Aargau bisher genehmigten Formulare von Privatpersonen und Liegenschaftsverwaltungsfirmen nicht mehr korrekt. Folglich sind die bisherigen Formulare anzupassen und bei der zuständigen kantonalen Stelle (DVI, Abteilung Register und Personenstand, Bahnhofplatz 3c, 5001 Aarau) neu genehmigen zu lassen. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um eine neue Genehmigung.