Schlichtungsgesuch und Formulare bei Streitigkeiten von Miete und Pacht
Hier finden Sie die Formulare der Schlichtungsbehörde für Miete- und Pacht, die Sie herunterladen oder online ausfüllen können.
Zuständige Schlichtungsbehörde
Für Klagen aus Miete und Pacht unbeweglicher Sachen ist die Schlichtungsbehörde am Ort der gelegenen Sache zuständig (Art. 33 Zivilprozessordnung).
Der Umgang mit PDF-Formularen
Zum Öffnen der PDF-Formulare:
- Rechtsklick auf das jeweilige Formular
- Wählen Sie nun "Ziel speichern unter"
- Speichern Sie das PDF-Formular auf dem Computer ab
- Öffnen Sie das abgespeicherte PDF-Formular nun im Adobe Reader
Falls Sie ein PDF-Formular nicht öffnen können, beachten Sie bitte die
Online-Formulare
Online-Formulare zum Ausfüllen im Browser und zum anschliessenden Ausdrucken:
- Online Formular für Kündigung von Miet- und Pachtverträgen(öffnet in einem neuen Fenster)
- Online Formular für Mitteilung von Miet- und Pachtzinsänderungen(öffnet in einem neuen Fenster)
PDF-Formulare zum Herunterladen
PDF-Formulare zum Download, die mit dem Acrobat Reader(öffnet in einem neuen Fenster) ausgefüllt werden müssen:
- Schlichtungsgesuch im Mietschlichtungsverfahren (PDF, Formular zu Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht., 39 KB)
- Formular für Kündigung von Miet- und Pachtverträgen (PDF, 81 KB)
- Formular für Mitteilung von Miet- und Pachtzinsänderungen (PDF, 83 KB)
Hinweis
Neue Genehmigung für die Formulare von Privatpersonen und Liegenschaftsverwaltungsfirmen
Auf den 1. Januar 2013 erfolgte ein Wechsel der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht von den Bezirksämtern zu den Bezirksgerichten (administrative Zuordnung). Dadurch sind ab 1. Januar 2013 die durch den Kanton Aargau bisher genehmigten Formulare von Privatpersonen und Liegenschaftsverwaltungsfirmen nicht mehr korrekt. Folglich sind die bisherigen Formulare anzupassen und bei der zuständigen kantonalen Stelle (DVI, Abteilung Register und Personenstand, Bahnhofplatz 3c, 5001 Aarau) neu genehmigen zu lassen. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um eine neue Genehmigung.