Anmeldung technische Änderung
Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.
Voraussetzungen
Ausserordentliche Prüfungspflicht bei technischen Änderungen
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder/Felgen
- Änderungen am Fahrwerk
- Änderungen an der Lenkanlage, der Bremsanlage
- Anbau von Aerodynamischen Bauteilen wie Spoiler, Stossstangen, usw…
- das Anbringen einer Anhängevorrichtung
- Erhöhen der Motorleistung (Chiptuning, usw…)
- Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte
- Änderungen der Fahrzeugeinteilung (z.B. Lieferwagen zu Wohnwagen)
- Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern
- das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer)
- alle weiteren wesentlichen Änderungen
Ablauf
Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus.
Benötigte Unterlagen
- Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeugs(öffnet in einem neuen Fenster)
- Fahrzeugausweis im Original oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug das Formular 13.20 A
- Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn). Bestellen Sie diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den eVn elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt).
Der eVn muss am Einlösedatum gültig sein (Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen). Bei Anhängern ist kein eVn nötig (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung). - bei ausländischen Staatsangehörigen eine Kopie des Ausländerausweises
- bei Geschäftsfahrzeugen zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszuges oder eine Bestätigung der Ausgleichskasse bei Einzelfirmen
- bei einer minderjährigen Person das Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges auf eine minderjährige bzw. unter umfassender Beistandschaft stehenden Person(öffnet in einem neuen Fenster)
Fristen und Termine
-
Kosten
Rechtliche Grundlagen
Ausserordentliche Prüfungspflicht Art. 34 (SR 741.41)(öffnet in einem neuen Fenster)