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Register-Schuldbrief

Anmeldungen Register-Schuldbrief, namentlich zur vereinfachten Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief sowie zur Anmeldung eines Gläubigerwechsels beim Register-Schuldbrief

Voraussetzungen

Umwandlung Papier-Schuldbrief

Für die Umwandlung von vor dem 1. Januar 2012 eingetragenen Papier-Schuldbriefen genügt ein Rechtsgrundausweis in einfacher Schriftform. Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie nachfolgenden Links:

Die Umwandlung eines nach dem 1. Januar 2012 eingetragenen Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief erfordert eine öffentliche Urkunde und kann nicht mit dem auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Formular erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür an eine aargauische Urkundsperson: Register Urkundspersonen (PDF, 7 Seiten, 227 KB)

Gläubigerwechsel

Die Anmeldung ist durch den bisher eingetragenen Gläubiger abzugeben.

Ablauf

Füllen Sie das entsprechende Formular - siehe unten - aus und schicken Sie es mit den notwendigen Unterschriften dem zuständigen Grundbuchamt zu.

Benötigte Unterlagen

Umwandlung Papier-Schuldbrief

Bei der vereinfachten Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief ist der umzuwandelnde Papier-Schuldbrief der Anmeldung beizulegen. Lautet das Gläubigerrecht auf eine natürliche Person, so ist zusätzlich eine Kopie des AHV-Versicherungsausweises oder der Krankenversichertenkarte des/r Gläubiger/s einzureichen.

Gläubigerwechsel

Für die Anmeldung eines Gläubigerwechsels beim Register-Schuldbrief sind, falls es sich beim neuen Gläubiger um eine juristische Person handelt, keine weiteren Unterlagen erforderlich. Sollte es sich aber um eine natürliche Person handeln, so ist eine Kopie des AHV-Versicherungsausweises oder der Krankenversichertenkarte des/r Gläubiger/s einzureichen. Die Anmeldung ist durch den bisher eingetragenen Gläubiger abzugeben.

Fristen und Termine

-

Kosten

Gemäss §§ 6 und 6a Dekret über die Grundbuchgebühren GBGD (SAR 725.110)(öffnet in einem neuen Fenster)

Anleitungen

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Anmeldung einer vereinfachten Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief

Erklärung über die erleichterte Umwandlung Papier- in Register-Schuldbrief(öffnet in einem neuen Fenster)

Anmeldung eines Gläubigerwechsels beim Register-Schuldbrief

Erklärung betr. Gläubigerwechsel(öffnet in einem neuen Fenster)