Register-Schuldbrief
Anmeldungen Register-Schuldbrief, namentlich zur vereinfachten Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief sowie zur Anmeldung eines Gläubigerwechsels beim Register-Schuldbrief
Voraussetzungen
Umwandlung Papier-Schuldbrief
Für die Umwandlung von vor dem 1. Januar 2012 eingetragenen Papier-Schuldbriefen genügt ein Rechtsgrundausweis in einfacher Schriftform. Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie nachfolgenden Links:
- Merkblatt "Register-Schuldbrief" vom 22. Dezember 2011 (PDF, 226 KB)
- Häufige Fragen zum Register-Schuldbrief
Die Umwandlung eines nach dem 1. Januar 2012 eingetragenen Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief erfordert eine öffentliche Urkunde und kann nicht mit dem auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Formular erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür an eine aargauische Urkundsperson: Register Urkundspersonen (PDF, 7 Seiten, 227 KB)
Gläubigerwechsel
Die Anmeldung ist durch den bisher eingetragenen Gläubiger abzugeben.
Ablauf
Füllen Sie das entsprechende Formular - siehe unten - aus und schicken Sie es mit den notwendigen Unterschriften dem zuständigen Grundbuchamt zu.
Benötigte Unterlagen
Umwandlung Papier-Schuldbrief
Bei der vereinfachten Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief ist der umzuwandelnde Papier-Schuldbrief der Anmeldung beizulegen. Lautet das Gläubigerrecht auf eine natürliche Person, so ist zusätzlich eine Kopie des AHV-Versicherungsausweises oder der Krankenversichertenkarte des/r Gläubiger/s einzureichen.
Gläubigerwechsel
Für die Anmeldung eines Gläubigerwechsels beim Register-Schuldbrief sind, falls es sich beim neuen Gläubiger um eine juristische Person handelt, keine weiteren Unterlagen erforderlich. Sollte es sich aber um eine natürliche Person handeln, so ist eine Kopie des AHV-Versicherungsausweises oder der Krankenversichertenkarte des/r Gläubiger/s einzureichen. Die Anmeldung ist durch den bisher eingetragenen Gläubiger abzugeben.
Fristen und Termine
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Kosten
Anleitungen
- Merkblatt "Register-Schuldbrief" vom 22. Dezember 2011 (PDF, 226 KB)
- Häufige Fragen zum Register-Schuldbrief
Rechtliche Grundlagen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Grundbuchverordnung GBV (SR 211.432.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesetz über die Grundbuchabgaben GBAG (SAR 725.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Dekret über die Grundbuchgebühren GBGD (SAR 725.110)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Kanzleigebühren der Grundbuchämter (SAR 725.131)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Anmeldung einer vereinfachten Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief
Anmeldung eines Gläubigerwechsels beim Register-Schuldbrief
Erklärung betr. Gläubigerwechsel(öffnet in einem neuen Fenster)