Hauptmenü

Asyl- und Flüchtlingswesen

Anlaufstelle Radikalisierung

Bei Verdacht auf Radikalisierung von Erwachsenen gilt es Überreaktionen zu vermeiden. Für eine Vorgehensberatung, eine detaillierte Einschätzung oder Handlungsempfehlungen können Fachpersonen aus dem Bereichen Asyl / Migration und Soziales (Sozialdienste, kommunale Ämter) die Anlaufstelle Radikalisierung kontaktieren.

Aus unterschiedlichsten Gründen kann es vorkommen, dass Jugendliche oder Erwachsene für extremistische Ideologien empfänglich werden, radikalisierte Haltungen einnehmen und sich extremistischen Gruppierungen oder Bewegungen anschliessen.
Bei Verdacht auf Radikalisierung von Personen aus den Bereichen Erwachsene / Migration ist es wichtig, dass Fachpersonen aus den Bereichen Asyl / Migration und Soziales (Sozialdienste, kommunale Ämter) sofort und angemessen handeln.

Wie Radikalisierung entstehen kann

Um dieses Video anzusehen, benötigen Sie einen aktuellen Browser sowie aktiviertes JavaScript in Ihrem Browser.

Was bei einem Verdacht zu tun ist

In einem ersten Schritt sollen beobachtete Hinweise innerhalb der Organisation respektive eines Amtes bearbeitet werden. Überreaktionen sind zu vermeiden. Im Zentrum steht, die Beziehungsebene aufrecht zu erhalten und mit der betroffenen Person das Gespräch zu suchen. Es gilt der Grundsatz: "Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt und Gewalt ist kein Mittel zur Konfliktlösung."

Anlaufstelle – Tel: 062 835 54 54

Die Fach- und Betreuungspersonen haben die Möglichkeit, sich bereits vor dem Gespräch mit der betroffenen Person bei der Anlaufstelle Radikalisierung beraten zu lassen.
Je nach Gesprächsverlauf und erster, eigener Einschätzung kann auch anschliessend die Anlaufstelle Radikalisierung zur detaillierten Einschätzung und Handlungsempfehlung beigezogen werden.

Einbezug der Polizei

Der Einbezug der Polizei ist jederzeit möglich. Die Polizei (Telefonnummer 117) ist dann unverzüglich einzuschalten, wenn:

  • eine unmittelbare Eigengefährdung vorliegt.
  • eine Gefährdung einer anderen Person (Fremdgefährdung) vermutet wird oder beobachtet wurde
  • ein konkreter Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht.
  • ein konkreter Verdacht auf Radikalisierung besteht oder eine Gefolgschaft zu einer gewalttätigen oder extremistischen oder terroristischen Gruppierung beobachtet wurde.

Erklärvideo zum Thema Radikalisierung und Extremismus

Um dieses Video anzusehen, benötigen Sie einen aktuellen Browser sowie aktiviertes JavaScript in Ihrem Browser.