Informationen zum Krieg in der Ukraine
Viele Ukrainerinnen und Ukrainer fliehen vor dem Krieg in ihrer Heimat. Auf dieser Seite finden sie Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt im Kanton Aargau.
Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag, 11. März 2022, beschlossen, allen wegen des Krieges in ihrem Heimatland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S für ihren vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz zu gewähren. Nach Zuweisung in den Kanton Aargau, sind Kanton und Gemeinden für die Unterbringung und Betreuung zuständig. Der Kanton und die Gemeinden arbeiten im Verbund daran, die notwendigen Kapazitäten in den Asyl- und Flüchtlingsstrukturen für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Sie unterstützen die Geflüchteten bei Bedarf im Rahmen der Sozialhilfe.
Kontakt Staatssekretariat für Migration
Fragen zu Registrierungen oder Anregungen zur Ukraine, die das Staatssekretariat für Migration SEM betreffen, richten Sie bitte an folgende Mail-Adresse: ukraine@sem.admin.ch