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Neobiota

Unterstützung Neophytenmanagement

Der Kanton Aargau bietet verschiedene Unterstützungsangebote für Gemeinden und Organisationen an. Diese Angebote sollen Gemeinden und anderen Organisationen bei der Bekämpfung von invasiven Neophyten helfen.

Unterstützung für Neophytenmanagement-Massnahmen der Gemeinden

Das Angebot richtet sich an Gemeinden zur Unterstützung von Massnahmen zum Management invasiver Neophyten auf dem Gemeindegebiet. Es bestehen folgende Unterstützungsmöglichkeiten:

MassnahmeArt der Unterstützung
Effiziente Planung und Koordination des Neophytenmanagements in der Gemeinde
(Pilotphase)
Eine Fachberatung im Umfang von max. einem halben Tag durch eine externe Fachperson (CreaNatira) pro Gemeinde alle vier Jahre
Gemeindeanlass zum Thema invasive NeobiotaEin Fachinput pro Gemeinde und Jahr (durch Naturama)
Bekämpfungseinsätze in der Gemeinde:- () 
  • Verpflegung


CHF 150.-
Maximalbetrag pro Bekämpfungseinsatz (Belege sind einzureichen)
  • Beitrag in die Klassen- oder Vereinskasse für Schulklassen, Jugendgruppen und Vereine
CHF 200.-
Pauschalbetrag pro Gruppe und Einsatz
  • Planung und Koordination durch Neobiota- Ansprechperson
CHF 200.-
Pauschalbetrag, einmalig pro Jahr und Gemeinde

Zu beachten

  • Anfragen für die oben genannten Unterstützungsmöglichkeiten müssen über die Neobiota-Ansprechperson der Gemeinde an die Koordinationsstelle Neobiota gerichtet werden.
  • Doppelfinanzierungen sind ausgeschlossen. Es dürfen für die entsprechende Fläche keine Beiträge aus anderweitigen Unterstützungsmöglichkeiten bezogen werden (z. B. Beitragswesen Naturschutz).
  • Bekämpfungseinsätze:
    • Pro Gemeinde können für Bekämpfungseinsätze maximal CHF 2'000 pro Jahr abgerechnet werden.
    • Für die Anleitung (Artenkenntnis und Bekämpfungsmethoden) von freiwilligen Personen und Gruppen sowie die fachgerechte Entsorgung des Pflanzenmaterials ist die Neobiota-Ansprechperson der Gemeinde zuständig.
  • Anfragen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Eine Unterstützung erfolgt, sofern die oben genannten Kriterien erfüllt und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel noch nicht ausgeschöpft sind.

Vorgehen

  • Die Unterstützung muss im Voraus via Formular bei der Koordinationsstelle Neobiota per E-Mail an neobiota@ag.ch angefragt werden. Die entsprechenden Flächen müssen im Neophyten-Tool erfasst und ein PDF als Beilage mitgeschickt werden.
  • Die Neobiota-Ansprechperson erhält innerhalb von 14 Tagen eine Rückmeldung durch die Koordinationsstelle Neobiota, ob die Kriterien erfüllt und die Unterstützung gewährt wird.
  • Die Abrechnung erfolgt über das Anfrage-Formular. Die Auslagen müssen erfasst und das Formular zusammen mit Belegen bis spätestens am 30. November des laufenden Jahres per E-Mail an neobiota@ag.ch eingereicht werden.
  • Nach der Überprüfung der Unterlagen wird der Betrag für die Bekämpfungseinsätze an die Gemeinde überwiesen. Eine Auszahlung erfolgt nur an die Gemeinde. Die Gemeinde ist zuständig für die Überweisung an Dritte.

Anfrage-Formular

Schreiben Sie uns ein E-Mail an: neobiota@ag.ch

Beschäftigungsprogramm

Das Beschäftigungsprogramm "Neophytenbekämpfung" ist ein Beschäftigungsangebot für Asylsuchende und Sozialhilfebeziehende. Im Auftrag der Sektion Natur und Landschaft setzt das Programm Naturschutzarbeiten im Zusammenhang mit invasiven Neophyten um, die sonst aus Ressourcengründen nicht erledigt werden könnten. Das Beschäftigungsprogramm bietet den Teilnehmenden einen strukturierten Alltag und ermöglicht ihnen, Arbeitserfahrungen zu sammeln. Die Zusammenarbeit der involvierten Personen fördert den kulturellen Austausch, die Integration und das gegenseitige Verständnis.

Neben dem Einsatz in kantonalen Naturschutzgebieten, stellt die Sektion Natur und Landschaft das Beschäftigungsprogramm den Gemeinden für Einsätze zur Verfügung. Ziel ist es, damit Gemeinden bei der Neophytenbekämpfung zu unterstützen, wenn Flächen betroffen sind, auf denen ein sehr hoher Initialaufwand notwendig ist, um die invasiven Neophyten in den Griff zu bekommen. Die Neophytenbekämpfung muss nach dem Einsatz des Beschäftigungsprogramms durch die Gemeinden weiterhin sichergestellt werden.

Voraussetzungen für einen Einsatz des Beschäftigungsprogramms

Flächen und Arten

Ein Einsatz des Beschäftigungsprogramms ist auf folgenden Flächen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden möglich:

  • Naturschutzflächen gemäss BNO/Kulturlandplan und direkt angrenzende Flächen
  • Weitere ökologisch wertvolle Flächen
  • Flächen, die als Ausbreitungskorridor eine der oben aufgeführten Flächen gefährden

Auf der betroffenen Fläche müssen Pflanzenarten gemäss der aktuellen Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster) vorkommen. Eine Fläche sollte einen Bekämpfungsaufwand für einen Gruppeneinsatz im Umfang von 2 – 5 Tagen aufweisen (Gruppengrösse: 1 Einsatzleiter/in, ca. 6 Teilnehmende).

Aufwand und Kosten

Die Gemeinde trägt die Kosten für Spesen (CHF 40.-- pro Person und Tag für Verpflegung, Transport und Motivationsentschädigung) und Entsorgung. Die restlichen Kosten für den Einsatz des Beschäftigungsprogramms übernimmt die Sektion Natur und Landschaft. Die Arbeitsgruppen sind selbstorganisiert und ausgestattet mit Auto und Anhänger. Werkzeug und Verpflegung müssen nicht bereitgestellt werden.

Weitere Bedingungen

Die Unterstützung des Beschäftigungsprogramms auf einer Fläche ist in der Regel auf eine Saison begrenzt. Auf Empfehlung der Einsatzplanerin oder des Einsatzplaners können in den Folgejahren weitere Einsätze stattfinden, wenn dies nötig ist, um die Neophytenbelastung auf ein bewältigbares Niveau zu bringen. Mit dem Beschäftigungsprogramm werden keine Einmalaktionen unterstützt. Die Gemeinde muss die Neophytenbekämpfung auf der betroffenen Fläche langfristig selbst sicherstellen.

Eine Doppelfinanzierung – das heisst ein Einsatz des Beschäftigungsprogramms auf einer Fläche, für die bereits Unterstützungsbeiträge für die Bekämpfung von Neophyten bezogen werden – ist nicht erlaubt.

Die Kapazität des Beschäftigungsprogramms für Einsätze ist limitiert. Insbesondere in den Monaten Mai und Juni ist die Nachfrage nach Neophyteneinsätzen gross. Ein Einsatz ist nicht garantiert, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, sondern hängt vom verbleibenden Budget und von der Auslastung der Einsatzgruppen ab. Anfragen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Unterstützung anfragen(öffnet in einem neuen Fenster)

Beitragswesen Naturschutz

Naturschutzzonen, Hecken, artenreiche Wiesen, Tümpel oder andere wertvolle Lebensräume – Der Kanton Aargau fördert ihren Unterhalt oder die Neuschaffung von Naturwerten mit Unterstützungsbeiträgen insbesondere für Gemeinden und Organisationen

Naturschutzprogramm Wald

Das Naturschutzprogramm Wald gibt die Ziele für den Waldnaturschutz im Kanton Aargau vor. Um diese Ziele zu erreichen, können Gemeinden als Waldeigentümer mit dem Kanton Verträge über Pflege- und Aufwertungsmassnahmen abschliessen. Die Leistungen zu Gunsten der Artenvielfalt und des Naturschutzes werden durch den Kanton abgegolten.