Neobiota
Gebietsfremde Pflanzen und Tiere, die sich bei uns stärker ausbreiten als in ihrer Heimat, können verschiedene Probleme bereiten.
Als Neobiota bezeichnet man Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen), die mit Beginn des globalen Handels und Verkehrs durch den Menschen bewusst oder unabsichtlich in fremde Gebiete eingeführt worden sind. Der Grossteil dieser gebietsfremden Arten hat sich problemlos in die hiesigen Ökosysteme integriert oder wird als Nutzpflanzen kultiviert. Einige dieser Organismen breiten sich hier zu Lasten der einheimischen Flora und Fauna stärker und schneller aus als in ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet, man spricht von invasiven Neobiota. Sie können dabei einheimische Arten verdrängen, wirtschaftlichen Schaden anrichten oder die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden. Die Weltnaturschutzunion (IUCN) zählt invasive gebietsfremde Arten zu den "grössten Bedrohungen für Umwelt und Wirtschaft".
Der im Jahr 2022 vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) veröffentlichte Bericht Gebietsfremde Arten in der Schweiz zeigt auf, dass die Anzahl der gebietsfremden Arten in der Schweiz nach wie vor zunimmt. Damit einher geht auch die Zunahme der invasiven Arten und die damit zu erwartenden Schäden.
Revision Freisetzungsverordnung
Am 1. März hat der Bundesrat über die Revision der Freisetzungsverordnung entschieden. Per 1. September wird die Liste verbotener invasiver Neophyten erweitert. Zusätzlich wird ein Inverkehrbringungsverbot erlassen. Dieses verbietet das Handeln und Verschenken von gewissen invasiven Neophyten, wie zum Beispiel dem Kirschlorbeer oder dem Sommerflieder. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind vom Verbot nicht betroffen.