Agenda 2030
Die UNO Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen stellt seit 2015 den internationalen Referenzrahmen für die nachhaltigen Entwicklung dar an dem sich auch die Schweiz orientiert.
UNO Agenda 2030
Die Agenda führt die globalen Ziele der UNO-Konferenzen für nachhaltige Entwicklung und die Ende 2015 ausgelaufenen Millenniumsentwicklungszielen (MDG) zusammen. Die Agenda 2030 wurde im September 2015 am UNO-Sondergipfel verabschiedet.
Das Kernstück der Agenda 2030 sind die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goal, SDG) und insgesamt 169 Zielvorgaben. Sie sind für alle Länder gültig, sollen aber länderspezifisch und nach den jeweiligen nationalen Prioritäten verfolgt und angepasst werden. Die gesetzten SDG's sollen bis 2030 von allen UNO-Mitgliedstaaten gemeinsam erreicht werden.
Die Agenda 2030 hat für die Schweiz hohe Priorität. Sie beteiligte sich aktiv an deren Erarbeitung. Mit nationalen Umsetzungsplänen und im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit möchte die Schweiz zum Erreichen der Ziele beitragen.
Nationale Umsetzung der Agenda 2030
In der Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE 2030) legt der Bundesrat die Leitlinien seiner Nachhaltigkeitspolitik fest und verankert nachhaltige Entwicklung als eine wichtige Anforderung für alle Politikbereiche des Bundes. Die Strategie ist auf zehn Jahre ausgelegt und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) bildet den Referenzrahmen. Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch den Bund ist in der Verfassung (Art. 2, 54 und 73) festgelegt. Im Sinne einer partnerschaftlichen Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung sind alle Akteure, Kantone und Gemeinden, die Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Bevölkerung gefragt, zur Erreichung der Ziele der SNE 2030 mitbeizutragen.
Agenda 2030: Alle sind gefordert (Interview mit Andrea Ries, DEZA, zur Rolle der Kantone), Umwelt Aargau Nr. 76 (PDF, 4 Seiten, 469 KB)
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (EDA)
17 Ziele für nachhaltige Entwicklung
SDG 1
Ziel 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
Trotz beachtlichen Erfolgen in der Armutsbekämpfung seit 1990 leben nach wie vor über 800 Millionen Menschen in extremer Armut, davon sind ungefähr 70 Prozent Frauen. Die Ambition der neuen Agenda für nachhaltige Entwicklung ist es, extreme Armut bis 2030 gänzlich zu überwinden.
Um die Problematik der Armut umfassend anzugehen, beinhaltet Ziel 1 neben der Überwindung extremer Armut auch ein Unterziel zur Überwindung relativer Armut, welche sich an nationalen Definitionen orientiert. Arme Menschen sind von wirtschaftlichen und politischen Krisen, Verlust von Biodiversität und Ökosystemleistungen, Naturkatastrophen und Gewalt besonders betroffen. Damit Menschen, die der Armut entfliehen konnten, nicht in die Armut zurückfallen, braucht es auch Massnahmen zur Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit und den Aufbau von sozialen Sicherungssystemen.
SDG 2
Ziel 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
Obwohl sich die Situation in zahlreichen Ländern verbessert hat, hungern weltweit immer noch viele Menschen oder leiden unter Mangelernährung. Unterernährung betrifft fast 800 Millionen Menschen weltweit, wovon die meisten Frauen und Kinder sind. Die Agenda 2030 hat sich zum Ziel gesetzt, in den kommenden 15 Jahren Hunger und alle Formen von Unterernährung auf der Welt zu beenden. Angesichts der weltweit rasch ansteigenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln müsste dazu die weltweite Lebensmittelproduktion Schätzungen zufolge bis 2050 mehr als verdoppelt werden. 70 Prozent der unterernährten Menschen hängen für ihren Lebensunterhalt direkt oder indirekt von der Landwirtschaft ab. Es sind folglich gerade Kleinbauern, die von Unterernährung bedroht sind.
Ziel 2 umfasst neben der Überwindung des Hungers auch ein Unterziel zur Beendigung aller Formen von Mangelernährung. Die Qualität der Nahrung ist ebenso wichtig wie die Quantität. Das Ziel integriert zudem ökonomische Aspekte, unter anderem eine Verdoppelung der landwirtschaftlichen Produktivität sowie der Einkommen von Kleinbauern bis 2030. Damit die steigende Nahrungsmittelproduktion nicht auf Kosten der Umwelt geht, umfasst Ziel 2 auch Vorgaben zur Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft.
SDG 3
Ziel 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern
Die MDGs trugen bedeutsam zur weltweiten Verbesserung der Gesundheit bei, zum Beispiel. im Kampf gegen Krankheiten wie AIDS, Tuberkulose und Malaria. So sanken die Todesfälle durch Malaria seit 2000 um 60 Prozent. Dennoch blieben die Resultate in vielen Bereichen, zum Beispiel. bei der Reduktion der Kinder- und Müttersterblichkeit, hinter den Erwartungen zurück.
Die Erfahrung der MDGs lehrt, dass Gesundheitsprobleme nicht einzeln, sondern gesamthaft betrachtet werden sollten. Bildung und Ernährungssicherheit beeinflussen erwiesenermassen den Erfolg von Gesundheitsprogrammen. Im Rahmen von Ziel 3 werden die Bemühungen der MDGs im Bereich der Kinder- und Müttersterblichkeit und im Bereich der übertragbaren Krankheiten wie AIDS, Malaria und Tuberkulose weitergeführt. Ziel 3 umfasst auch die Bekämpfung von nicht-übertragbaren Krankheiten wie Diabetes und die Prävention von Verkehrsunfällen und Suchtmittelmissbrauch. Alle Menschen sollen Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten und zu Arzneimitteln haben und gegen finanzielle Risiken abgesichert sein. Bis 2030 soll weiter der allgemeine Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschliesslich Familienplanung, Information und Aufklärung, gewährleistet werden.
SDG 4
Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern
Die internationale Gemeinschaft hat die Bedeutung einer hochwertigen Grund- und Berufsbildung in Erinnerung gerufen. Eine hochwertige Grund- und Berufsbildung ist zentral für die Verbesserung der Lebensbedingungen des Einzelnen, der Gemeinschaften und der Gesellschaft als Ganzes. Das Ziel 4 basiert auf den Erkenntnissen, die im Rahmen der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) gewonnen wurden. Demnach soll neben der Grundschulbildung für alle Kinder sichergestellt werden, dass die Grundbildung und Berufsbildung aufeinander abgestimmt werden. Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Bildungsqualität nach dem Ansatz des lebenslangen Lernens ist ein weiterer Schwerpunkt von Ziel 4: eine Dimension, die von den MDGs vernachlässigt wurde.
Ziel 4 fordert, dass alle, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und vor allem die Ärmsten und am meisten Benachteiligten, Zugang zu einer hochwertigen Grund- und Berufsbildung erhalten. Diese soll sich sich an deren individuellen Bedürfnissen und Lebensumfeld ausrichten. Damit soll die Bildung einen Beitrag zu einer sicheren, nachhaltigen und interdependenten Welt leisten.
Die Schweiz verfügt über komparative Vorteile in Bezug auf ihre Systeme der Berufsbildung (duale Berufsbildung) und der Grundbildung (dezentrale Verwaltung, Passerellen, Mehrsprachigkeit). Mit ihrem Engagement fördert die Schweiz den Zugang zu einer hochwertigen Grundbildung für alle sowie die Koordinierung zwischen Grundbildung, Berufsbildung und sozioprofessioneller Integration und trägt damit zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung bei.
SDG 5
Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
Die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern ist eines der grössten Hindernisse für nachhaltige Entwicklung, ökonomisches Wachstum und Armutsreduktion. Dank MDG 3 zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen wurden beachtliche Fortschritte bei der Einschulung von Mädchen und der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt erreicht. Geschlechtergleichheit erlangte durch MDG 3 grosse Sichtbarkeit. Aufgrund des engen Fokus des Ziels wurden jedoch wichtige Themen wie Gewalt gegen Frauen, wirtschaftliche Ungleichheit und die geringe Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungsstrukturen nicht angegangen.
Ziel 5 fordert die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen in der ökonomischen Entwicklung, die Eliminierung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, inklusive Eliminierung von Früh- und Zwangsverheiratungen sowie gleichberechtigte Partizipation auf allen Ebenen.
SDG 6
Ziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten
Der Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen ist ein Menschenrecht und zusammen mit der Ressource Wasser ein entscheidender Faktor für alle Aspekte der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung. Die Zielvorgaben zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen wurden in die MDGs integriert, jedoch wurden andere für die nachhaltige Entwicklung entscheidende Aspekte in diesem Bereich nicht angegangen. Diese Aspekte betreffen das Wasserressourcen-Management, die Abwasserentsorgung, die Wasserqualität und die Reduzierung der Verwundbarkeit gegenüber wasserbezogenen Katastrophen.
Ziel 6 umfasst deshalb neben dem Zugang zu Trinkwasser, zu Sanitärversorgung und Hygiene weitere Unterziele zum Schutz und der Wiederherstellung von wasserverbundenen Ökosystemen (darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse und Seen). Die Wasserqualität soll verbessert und die Verschmutzung von Wasser durch gefährliche Chemikalien verringert werden. Für eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf allen Ebenen soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert werden.
SDG 7
Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern
Der Zugang zu Energie ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Verwirklichung vieler Ziele im Bereich nachhaltige Entwicklung. Die Ziele gehen dabei weit über den Energiesektor hinaus: Überwindung von Armut, Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion, Bereitstellung von sauberem Wasser, Verbesserung der öffentlichen Gesundheit, Ausbau des Bildungswesens, Wirtschaftsförderung oder Förderung der Frauen. Heute haben weltweit 1.6 Milliarden Menschen keinen Zugang zu Elektrizität, und 2.5 Milliarden Menschen hängen von traditioneller Biomasse als Energiequelle ab.
Ziel 7 fordert daher den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen. Weil nachhaltige Entwicklung eine klimafreundliche wirtschaftliche Entwicklung bedingt, soll der Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöht und die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppelt werden. Forschung in den Bereichen erneuerbare Energie und Energieeffizienz soll gefördert werden, ebenso Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien.
SDG 8
Ziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
Aktuellen Daten zufolge sind weltweit über 200 Millionen Menschen erwerbslos, darunter insbesondere junge Menschen. Arbeit und Wirtschaftswachstum tragen massgeblich zur Bekämpfung von Armut bei. Die Förderung eines nachhaltigen Wachstums, einer grünen Wirtschaft sowie die Schaffung von genügend menschenwürdigen Arbeitsplätzen, unter Achtung der Menschenrechte und der planetarischen Grenzen, sind sowohl für die Entwicklungsländer als auch für die Schwellen- und die Industrieländer von zentraler Bedeutung.
Ziel 8 umfasst Unterziele zu Wirtschaftswachstum, zur Steigerung der Produktivität und der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze. Zwangsarbeit soll bekämpft und moderne Sklaverei und Menschenhandel bis 2030 beendet werden. Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum darf zudem nicht auf Kosten der Umwelt gehen. Ziel 8 fordert deswegen die weltweite Verbesserung der Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion und strebt die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung an.
SDG 9
Ziel 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen
Investitionen in eine nachhaltige Infrastruktur und in wissenschaftliche und technologische Forschung steigern das Wirtschaftswachstum, schaffen Arbeitsplätze und fördern Wohlstand. In den kommenden 15 Jahren stehen in Entwicklungs- und Schwellenländer Infrastrukturprojekte in Milliardenhöhe an. Im Rahmen von Ziel 9 geht es darum, widerstandsfähige Infrastrukturen aufzubauen und nachhaltige Industrialisierung und Innovationen zu fördern.
Um Infrastrukturen und Industrien nachhaltig zu machen, sollen bis 2030 Ressourcen effizienter eingesetzt und saubere, umweltverträgliche Technologien und Industrieprozesse gefördert werden. Technologieentwicklung, Forschung und Innovation sollen insbesondere in Entwicklungsländern unterstützt werden. Weiter soll der Zugang kleiner Industrie- und anderer Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschliesslich bezahlbar Kredite gewährleistet werden. Die Einbindung kleiner Industrie- und anderer Unternehmen in Wertschöpfungsketten und Märkte soll erhöht werden. Schliesslich soll in den am wenigsten entwickelten Ländern ein allgemeiner und erschwinglicher Zugang zum Internet bereitgestellt werden.
SDG 10
Ziel 10: Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern
Globale Ungleichheiten sind sehr gross und eines der grössten Hindernisse für Nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung. In den letzten Jahren haben die Ungleichheiten innerhalb vieler Länder zugenommen. Ungleichheiten beschränken die Möglichkeiten gesellschaftlicher Gruppen, sich am sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen und einen sinnvollen Beitrag dazu zu leisten. Deshalb fokussiert Ziel 10 auf die Reduktion von Ungleichheiten innerhalb und zwischen Staaten.
Konkret fordert Ziel 10, dass das Einkommenswachstum für die ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung nachhaltig erhöht wird. Bis 2030 sollen weiter alle Menschen zu Selbstbestimmung befähigt und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion gefördert werden. Chancengleichheit soll durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken gewährleistet werden. Eine geordnete und sichere Migration und Mobilität von Menschen soll erleichtert werden, unter anderem durch eine verantwortungsvolle Migrationspolitik. In internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sollen Entwicklungsländer besser vertreten sein und verstärkt Mitsprache bei der Entscheidungsfindung erhalten.
SDG 11
Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen
Die Urbanisierung gehört zu den bedeutendsten Entwicklungen im 21. Jahrhundert. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung weltweit lebt in Städten, wobei ein Anstieg auf bis zu 70 Prozent bis im Jahr 2050 erwartet wird. Städte sind Haupttreiber lokaler und nationaler Wirtschaften und Drehscheiben des Wohlstands. Mehr als 80% der globalen Wirtschaftsaktivität konzentriert sich in Städten. Gleichzeitig bringt die Urbanisierung grosse Herausforderungen mit sich. Städte haben einen enormen ökologischen Fussabdruck. Sie nehmen zwar nur drei Prozent der Weltoberfläche ein, verbrauchen jedoch drei Viertel der globalen Ressourcen und sind für 75 Prozent der globalen Emissionen verantwortlich.
Ziel 11 will die von Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, insbesondere mit Blick auf die Luftqualität und den Umgang mit Abfall. Die Stadtentwicklung soll inklusiver und nachhaltiger gestaltet werden, unter anderem durch partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung. Zudem soll der allgemeine Zugang zu sicheren und inklusiven Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleistet werden, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Ebenso soll der Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum und Transportsysteme sichergestellt werden.
SDG 12
Ziel 12: Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen
Die Weltbevölkerung konsumiert gegenwärtig mehr Ressourcen, als die Ökosysteme bereitstellen können. Damit die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der Tragfähigkeit der Ökosysteme stattfinden kann, muss die Art und Weise, wie unsere Gesellschaft Güter produziert und konsumiert, grundlegend verändert werden.
Ziel 12 fordert die Umsetzung des Zehnjahresprogramms für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster der UNO. Ein umweltverträglicher Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen soll erreicht werden. Das Abfallaufkommen soll durch Wiederverwertung deutlich vermindert werden. Die Nahrungsmittelverschwendung soll halbiert und Unternehmen sollen zu einer nachhaltigen Unternehmensführung ermutigt werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Förderung von Nachhaltigkeitskriterien im öffentlichen Beschaffungswesen.
SDG 13
Ziel 13: Umgehend Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
Der Klimawandel stellt eine zentrale Herausforderung für nachhaltige Entwicklung dar. Die Erwärmung der Erdatmosphäre löst Veränderungen im globalen Klimasystem aus. Diese gefährden in wenig entwickelten Weltregionen die Lebensgrundlagen weiter Bevölkerungsteile, während in entwickelten Gegenden vor allem die Infrastruktur und einzelne Wirtschaftszweige den Risiken des Klimawandels ausgesetzt sind. Durch Veränderungen der Niederschlags- und Temperaturzyklen sind zudem Ökosysteme, wie zum Beispiel Wälder, landwirtschaftliche Kulturflächen, Berggebiete und Ozeane sowie die darin lebenden Pflanzen, Tiere und Menschen betroffen. Weltweit stieg der Ausstoss von Kohlendioxid (CO2) zwischen 1990 und 2012 um über 50 Prozent.
Ziel 13 fordert die Staaten dazu auf, Klimaschutzmassnahmen in ihre nationalen Politiken einzubeziehen und sich gegenseitig bei den Herausforderungen zu unterstützen. Im Rahmen von Ziel 13 wird das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen als das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen über die globale Antwort auf den Klimawandel anerkannt. In Ergänzung zu diesen Verhandlungen geht es um eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Naturkatastrophen. Das Versprechen der entwickelten Länder, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, um die Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, wird bekräftigt.
SDG 14
Ziel 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen
Verschmutzung und Übernutzung der Ozeane bereiten zunehmend Probleme, etwa die akute Gefährdung der Artenvielfalt, die Versauerung der Meere und der zunehmende Plastikmüll. Zusätzlich zur industriellen Fischerei und der industriellen Nutzung von Meeresressourcen, setzt der Klimawandel die Ökosysteme immer mehr unter Druck. Eine weiter wachsende Weltbevölkerung wird in Zukunft noch verstärkt auf Ressourcen aus den Meeren angewiesen sein.
Ziel 14 fordert, dass bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung erheblich verringert und die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmass reduziert wird. Bereits bis 2020 sollen die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaftet und geschützt werden. Ebenso soll bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam geregelt werden. Um der Überfischung der Meere Einhalt zu gebieten, soll die illegale und unregulierte Fischerei sowie zerstörerische Fangpraktiken bis 2020 beendet werden. Ebenso sollen bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagt werden.
SDG 15
Ziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern
Der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität sind für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung sowie für das Überleben der Menschen entscheidend. Statistiken zeigen jedoch einen konstanten Rückgang von Biodiversität und Verlust von Wald. Der Verlust von Waldfläche bedroht das menschliche Wohlergehen, wobei insbesondere die arme Landbevölkerung, darunter indigene und lokale Gemeinschaften, betroffen sind. Biodiversität und Wälder tragen zur Armutsreduktion bei, indem sie Ernährungssicherheit und Gesundheit ermöglichen, saubere Luft und sauberes Wasser bereitstellen und CO2 Emissionen speichern. Biodiversität ist die Grundlage für ökologische Entwicklung.
Ziel 15 fordert den Erhalt, die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Ökosystemen. Bis 2020 soll die Entwaldung beendet und geschädigte Wälder wiederhergestellt werden. Die Wiederaufforstung sollen weltweit beträchtlich erhöht werden. Ebenso soll die Wüstenbildung bis 2030 bekämpft und von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffene Flächen saniert werden. Zum Schutz der Artenvielfalt fordert Ziel 15 dringend Massnahmen, um die Wilderei und den Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten zu beenden.
SDG 16
Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern
Ohne friedliche und inklusive Gesellschaften und gute Regierungsführung ist Entwicklung nachgewiesenermassen nicht nachhaltig. So sind konfliktbetroffene Staaten am weitesten entfernt von der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs). Umgekehrt hat sich in vielen anderen Ländern gezeigt, dass die Wiederherstellung von Frieden und rechenschaftspflichtigen Institutionen massgeblich zur Erreichung der MDGs beigetragen hat.
Ziel 16 will daher bis 2030 friedliche und inklusive Gesellschaften fördern. Dazu fordert Ziel 16 die Verringerung aller Formen von Gewalt, die Beendung von Folter und die Bekämpfung aller Formen organisierter Kriminalität. Zudem sollen Korruption und Bestechung sowie illegale Waffen- und Finanzströme deutlich verringert werden. Rechtstaatlichkeit und partizipative Institutionen sollen gefördert und der gleichberechtige Zugang zur Justiz gewährleistet werden, damit friedliche und inklusive Gesellschaften entstehen können.
SDG 17
Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen
Um die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung erfolgreich umzusetzen, braucht es eine umfassende Finanzierungsbasis, welche über die Gelder der öffentlichen Entwicklungshilfe hinausgehen. Neben öffentlichen und privaten Mitteln soll auch die Politik einen grösseren Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten. Im Juli 2015 hat sich die Staatengemeinschaft dazu auf ein neues Rahmenwerk zur Finanzierung und Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung geeinigt – die Addis Abeba Aktionsagenda.
Die entwickelten Länder erneuern in Ziel 17 die Zusage, 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden. Um die Abhängigkeit von ausländischer Unterstützung zu senken, soll die Mobilisierung einheimischer Ressourcen gestärkt werden. Die internationale Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation soll verstärkt sowie ein gerechtes multilaterales Handelssystem gefördert werden. Zudem soll die makroökonomische Stabilität und die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung gefördert werden.
SDGs erklärt
Wie können die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 einem breiten Publikum vermittelt werden? Die bunten SDGs lassen sich auf spielerische Weise inszenieren, beispielsweise in Form einer Fotoaustellung oder von Glasuntersätzen.
Die SDGs im Blickwinkel
Um die Agenda 2030 in der kantonalen Verwaltung wirksam zu verankern, sieht die Fachstelle Nachhaltigkeit verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen vor. So können die Kantonsmitarbeitenden einen Glas-Untersatz beziehen mit dem SDG, zu dem sie selber etwas beitragen können – sei es beruflich oder privat. Dank den farbigen Glas-Untersätzen verlieren die Mitarbeitenden des Kantons Aargau ihr Nachhaltigkeits-Ziel nicht mehr aus den Augen.
Glas-Untersätze zu den SDGs Kanton Aargau (PDF, 34 Seiten, 3,2 MB)
Fotoausstellung zur Agenda 2030 zum Ausleihen!
Der Aletschgletscher zieht sich zurück und hinterlässt die Meilensteine der internationalen Klimapolitik. So stellt Dario Lanfranconi das SDG 13 zum Thema Klimaschutz dar. Er hat alle 17 Ziele der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung fotografisch umgesetzt.
Die Bilder der Ausstellung sind Hybride aus Kartonmodellen und Lokalfotografien, zeigen Realitäten und Zukunftsszenarien oder thematisieren Gegensätze wie arm und reich, global und lokal. Damit vermitteln die Bilder die 17 Ziele auf eine eindrückliche, verständliche Art und können Diskussionen über die Agenda 2030 anregen. Die Fotoausstellung kann bei der Fachstelle Nachhaltigkeit gratis ausgeliehen werden.
Die 17 Fotografien in der Grösse von 60 mal 40 Zentimeter sind auf Aluminium aufgezogen. Ideale Ausstellungsräume sind beispielsweise Gemeindehäuser, Schulhäuser oder andere öffentlich zugängliche Räume. Die Ausstellung kann sich aber auch für engagierte Unternehmen eignen. Die Bilder sind in einer Holzkiste verpackt.
Ergänzend bietet die kantonale Fachstelle Nachhaltigkeit Führungen durch die Ausstellung oder Vorträge zum Thema Agenda 2030 mit ihren 17 SDGs an. Die Bilder sind in einer Broschüre beschrieben.
Nachhaltigkeit in konkreten Projekten
Wie trägt die kantonale Verwaltung zur Nachhaltigkeit und damit zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) bei? Die untenstehende Auswahl kantonaler Projekte und Massnahmen zeigt beispielhaft, wie die Tätigkeiten des Kantons die SDGs positiv beeinflussen können.