Hauptmenü

Ergebnisse

SDG 5: Geschlechtergleichheit

Logo SDG 5: Geschlechtergleichheit

SDG 5 Ziel: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

SDG 5: Entwicklungsstand im Kanton Aargau

Wo steht die Geschlechtergleichstellung?

Bei der Geschlechtergleichstellung gibt es im Kanton Aargau Fortschritte, sie ist aber noch nicht erreicht. Sowohl in der Wirtschaft als auch in der Politik sind Frauen in den Entscheidungsgremien nach wie vor untervertreten. Männer haben in der Wirtschaft deutlich häufiger eine leitende Funktion inne als Frauen. Der Frauenanteil in Kaderpositionen liegt im Kanton Aargau bei rund einem Drittel, entwickelt sich jedoch positiv. In der Politik veränderte sich der Frauenanteil in den letzten Jahren nicht, oder ist sogar rückläufig. So sind Frauen immer noch unterrepräsentiert. Im Grossen Rat hat sich der Frauenanteil seit 2016 gar verringert und liegt unter einem Drittel. Bei den Nationalratswahlen 2023 hat sich der Frauenanteil der Aargauer Nationalratssitze bei knapp 44 % gehalten (G5).
Auch wenn mehr Männer Teilzeit arbeiten als noch vor zehn Jahren, lebt über die Hälfte aller Paare in der Schweiz in einer traditionell geprägten Rollenverteilung.

Wie wird der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entgegengewirkt?

2017 wurde die Fachstelle Familie und Gleichstellung mit der Fachstelle Alter zur neuen Fachstelle Alter und Familie zusammengelegt. Im Jahr darauf unterzeichnete der Regierungsrat des Kantons Aargau die Charta "Lohngleichheit im öffentlichen Sektor", wo­durch er sich verpflichtet, die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann regelmässig zu überprüfen. Die interne Lohngleichheitsanalyse des Kantons von 2021 ergab, beim Kanton Aargau angestellte Frauen 2,2 % weniger verdienen als Männer.

Wie wird gegen Gewalt aufgrund des Geschlechts vorgegangen?

Studien belegen, dass Frauen generell mehr unter häuslicher Gewalt leiden, welche seit 2019 im Kanton Aargau stark angestiegen ist (G8). Der Regierungsrat hat 2022 insgesamt 13 neue Massnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen verabschiedet.

Der Entwicklungsstand des SDGs 5 basiert auf den Fakten folgender Themenbereiche:

SDG 5: Schweizer Unterziele mit Relevanz für den Kanton Aargau

Schweizer Unterziele mit Relevanz für den Kanton Aargau

  • 5.1 Keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
  • 5.2 Alle Formen von Gewalt und Ausbeutung aufgrund des Geschlechts beenden.
  • 5.3 Zwangsheirat und Genitalverstümmelung abschaffen.
  • 5.4 Erwerbsarbeit und unbezahlte Haus- und Familienarbeit sind ausgewogener auf die Geschlechter verteilt.
  • 5.5 Volle und wirksame Teilhabe von Frauen in sämtlichen Bereichen gewährleisten.
  • 5.b Berufs- und Studienwahl geschlechts- und herkunftsunabhängig gestalten.
  • 5.c Frauen und Männer sind gleichberechtigt, ihre Gleichstellung ist gewährleistet.

Alle Schweizer Unterziele

Mehr Informationen zum SDG 5

SDG 5: Beziehungen mit anderen SDGs

Die allgemeingültige (generische) Beschreibung der Beziehungen des SDG 5 mit anderen SDGs zeigt wichtige Zusammenhänge und kann Hinweise auf mögliche Handlungsansätze geben

Die 17 SDGs stehen in enger Beziehung zueinander: Der Entwicklungsstand eines SDGs hängt vom Stand anderer SDGs (Treiber) ab und hat gleichzeitig Konsequenzen auf den Entwicklungsstand weiterer SDGs. Entsprechend können einzelne Ziele (SDGs) nur erreicht werden, wenn auch bei anderen Zielen (SDGs) Fortschritte erlangt werden.

Die Förderung von Frauen in der Wirtschaft (SDG 8), etwa durch Lohngleichheit (gleicher Lohn für gleiche Leistung), familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen und bedarfsgerechten Angeboten in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung, ist eine zentrale Bedingung für die Gleichstellung von Mann und Frau. Die Integration fremdsprachiger Frauen (SDG 10) ist ein weiterer Faktor für Gleichstellung sowie auch die Gewährleistung starker staatlicher Institutionen (SDG 16) zum Schutz von Frauen vor Gewalt in allen Lebensbelangen.

Bestehende Geschlechterungerechtigkeit führt zu erhöhter Armutsgefährdung (SDG 1) von Frauen. Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts können das psychische Wohlbefinden (SDG 3) negativ beeinflussen, wohingegen eine volle Ausschöpfung des weiblichen (und gut ausgebildeten) Arbeitskräftepotenzials die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (SDG 8) erhöht. Schliesslich fördert die Geschlechtergerechtigkeit auch den sozialen Zusammenhalt (SDG 10).

Titelbild des Nachhaltigkeitsberichtes 2024 des Kantons Aargau; Collage mit Grafiken und Fotos aus dem Kanton passend zu den verschiedenen Themenbereichen des Nachhaltigkeitsberichts

Das SDG 5 ist Teil vom Nachhaltigkeitsbericht des Kantons Aargau:

Logo der Agenda 2030 mit Flagge des Kantons Aargau in der Mitte.

Agenda 2030

Der Kanton Aargau trägt gemeinsam mit dem Bund zur Umsetzung der UNO-Agenda 2030 bei.