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Ausserschulische Kinder- & Jugendförderung

Kinderrechte im Kanton Aargau

Kinder und Jugendliche haben Rechte. Um diese Rechte für alle Kinder zu sichern, haben die Vereinten Nationen 1989 eine Vereinbarung über die Rechte der Kinder beschlossen. Laut dieser Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Förderung, Beteiligung und Schutz. Die Schweiz hat die Konvention 1997 ratifiziert. Damit sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, sie einzuhalten. So auch der Kanton Aargau.

Kinderrechte sind Menschenrechte, die den spezifischen Bedürfnissen von Minderjährigen Rechnung tragen. Die zehn wichtigsten Kinderrechte:

  1. Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
  2. Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit
  3. Recht auf Gesundheit
  4. Recht auf Bildung und Ausbildung
  5. Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  6. Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  7. Recht auf Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gerechtigkeit und des Friedens
  8. Recht auf Schutz vor Misshandlung, Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
  9. Recht auf Familie, elterliche Fürsorge und auf ein sicheres Zuhause sowie das Recht, bei einer Trennung der Eltern mit beiden Eltern Kontakt zu pflegen.
  10. Recht auf Betreuung bei Behinderung

Kinderrechte - kompakt


Recht auf Meinungsäusserung: Kindsanhörung

Gemäss UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche das Recht, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äussern. Diese Meinung soll von den Erwachsenen angehört und bei Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden, zum Beispiel bei Trennung oder Scheidung der Eltern, im Bereich des Kindesschutzes, bei weit reichenden medizinischen Behandlungen oder Operationen oder in Schulfragen. Bei jeder hinsichtlich des Kindes getroffenen Entscheidung steht das höhere Interesse des Kindes im Vordergrund.

Kinderschutzmassnahmen

Ist das Wohl eines Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht für Abhilfe, ist es die Aufgabe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die notwendigen Massnahmen zu treffen. Im Kanton Aargau ist die KESB ein Teil der Familiengerichte.

Kinderrechte in der Schule

Auch die Schule ist verpflichtet, die Kinderrechtskonvention umzusetzen. Das heisst:

  1. Den Schülerinnen und Schülern die Kinderrechte bewusst zu machen
  2. Pflege einer partizipativen Kultur

Durch das Wissen und die praktische Erfahrung lernen Schülerinnen und Schüler, worum es bei den Kinder- bzw. Menschenrechten geht. Sie selbst haben Rechte und diese Rechte sind auch bei anderen zu respektieren.