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Unterricht & Schulbetrieb

Kinderrechte und Partizipation in der Schule

Kinder und Jugendliche haben Rechte. Um diese Rechte für alle Kinder zu sichern, verpflichten sich Bund, Kantone und Gemeinden, die UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten. Auch die Schulen sind verpflichtet, diese einzuhalten.

Kinderrechte formulieren Menschenrechte unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Minderjährigen. Eltern, Schule, Behörden sollen Kinderrechte thematisieren sowie die Partizipation von Kindern und Jugendlichen – angepasst an deren Entwicklungsstand und Möglichkeiten – ermöglichen. Für die Schulen heisst das konkret:

Kinderrechte thematisieren

Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie selbst Rechte haben. Sie sollen ermutigt werden, sich für ihre Anliegen einzusetzen und lernen, diese Rechte bei anderen zu respektieren und für andere auch einzufordern. Das geschieht, indem Kinderrechte im Unterricht veranschaulicht werden und indem alle Ebenen und Beteiligten des Schulwesens – seien es einzelne Schulen, Fachpersonen oder Behörden – sich an den Handlungsprinzipien der Kinderrechtskonvention orientieren.

Partizipation ermöglichen und Autonomie fördern

Partizipation heisst, die Meinung der Kinder bei Entscheiden, die sie direkt betreffen, zu erfragen und zu berücksichtigen. Partizipation trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche autonom denken und handeln. Der Partizipationsgrad sollte dabei auf die Möglichkeiten und den Entwicklungsstand des Kindes abgestimmt werden. Wichtig ist, die Meinung der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen und dem Kind darzulegen, wie seine Meinung berücksichtigt wurde.

Partizipation ist Teil unseres staatlichen Verständnisses und im Schulbetrieb des Kantons Aargau rechtlich verankert. In der Volksschule steht Schülerinnen und Schülern das Recht auf Anhörung und Mitsprache zu. Partizipation ist zuerst aber eine Frage der Haltung der Personen, die für Kinder und Jugendliche Entscheidungen treffen: der Eltern, der Schulleitung, der Lehrerinnen und Lehrer, der Behörden und Fachpersonen aus den Bereichen Sozialarbeit, Schulpsychologie, Medizin oder Justiz.

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Für Schulen

Informationen zur rechtlichen Verankerung der Kinderrechte sowie Anregungen und Umsetzungshilfen zu ihrer altersgerechten Vermittlung und der Verankerung von partizipativen Strukturen finden Sie im Schulportal.