Hauptmenü

Ausserschulische Kinder- & Jugendförderung

Kommunale Jugendförderung

Simone Minth - stock.adobe.com

Der Kanton Aargau kann Gemeinden beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit finanziell unterstützen. Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft.

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Indem der Kanton Aargau in ihre Entwicklung investiert, unterstützt er die Grundlagen für eine starke und vielfältige Gemeinschaft.

Durch finanzielle Unterstützung will der Kanton Aargau die Strukturen und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) fördern. Dies, indem er gute Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Facharbeit in den Gemeinden unterstützt.

Die kantonale Jugendpolitik verfolgt das Ziel, mit geeigneten Rahmenbedingungen die soziale, kulturelle und politische Integration von Kindern und Jugendlichen im Gemeinwesen zu fördern.

Wer ist antragsberechtigt?

Aargauer Gemeinden und Kirchgemeinden können einmal pro Jahr für ein Projekt im Rahmen der kommunalen Jugendförderung finanzielle Unterstützung beantragen.

Förderbereiche

Folgende Bereiche im Rahmen von Auf- und Ausbauprojekten sind aktuell förderberechtigt. Es können auch mehrere Bereiche miteinander kombiniert werden:

  • Entwicklung und Erarbeitung von Leitbildern und Konzepten
  • Infrastruktur von Jugendeinrichtungen
  • Angebote und Projekte für Jugendliche
  • Aufbau und Entwicklung von Netzwerken
  • Kurse und Veranstaltungen für Schlüsselpersonen der Jugendarbeit
    (Weiterbildungsanlässe z.B. für Mitglieder von Gemeinderät/innen, Jugendkommissionen u.ä.)

Vorgehen

Mehr zum Thema

Unterstützung durch den Swisslos-Fonds

Bei regionalen, kantonalen und nationalen Kinder- und Jugendprojekten bestehen Unterstützungsmöglichkeiten über den Swisslos-Fonds des Kantons Aargau.

Swisslos-Fonds-Unterstützungsbeiträge beantragen

Finanzhilfen des Bundes

Das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) ermöglicht es den Kantonen und Gemeinde, aber auch privaten Trägerschaften beim Bund Finanzhilfen für Vorhaben mit Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit zu beantragen. Da die Gesuchseingabe von Gemeinden (Art. 11 KFG) eine Stellungnahme des Kantons enthalten muss, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle in der Abteilung Volksschule: thomas.kueng@ag.ch / 062 835 49 76.

Leitfaden zur Entwicklung kommunaler Kinder- und Jugendpolitik

Der Leitfaden bietet Ihnen eine Handlungsanleitung und beschreibt kurz und prägnant die zentralen Arbeitsschritte bei der Entwicklung eines kinder- und jugendpolitischen Konzepts. Zur konkreten Umsetzung stehen auf dieser Website viele Hilfsmittel zur Verfügung.

Quali-Tool des DOJ Dachverband Offene Jugendarbeit

Der Dachverband für Offene Jugendarbeit hat ein praxisnahes Instrument für Fachpersonen und Auftraggebende (Gemeinderäte, Jugendkommissionen, Vorstände, etc.) entwickelt. Damit stellt er allen ein Hilfsmittel zur Verfügung, die ihre Arbeit neu konzipieren, strukturieren, dokumentieren oder bewerten wollen. Die Webseite enthält eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie ein Wirkungsmodell, welches interaktiv ausgefüllt werden kann.

Rechtliche Grundlagen