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Swisslos-Fonds-Unterstützungsbeiträge beantragen

Aus dem Swisslos-Fonds werden gemeinnützige oder wohltätige Vorhaben in den Bereichen Kultur, Denkmalpflege und Archäologie, Jugend und Erziehung, Bildung und Forschung, Gesundheitswesen sowie Natur, Umwelt und Landschaft unterstützt, für die keine öffentlich-rechtliche gesetzliche Verpflichtung besteht. Weiter können Swisslos-Fonds-Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, sowie für soziale Vorhaben von allgemeinem Interesse eingesetzt werden. Die finanzielle Unterstützung kann in Form von Beiträgen, Defizitgarantien und zinslosen oder verzinslichen Darlehen erfolgen.

Swisslos-Fonds-Gesuchsportal Kanton Aargau

Elektronisch durchführbar | Fristen beachten | Unterlagen benötigt

Login erforderlich

Voraussetzungen

Swisslos-Fonds-Beiträge können für Vorhaben ausgerichtet werden, die

  • gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken dienen;
  • nicht im Kernbereich der öffentlichen Aufgaben liegen;
  • im Kanton Aargau von mindestens regionaler Bedeutung sind;
  • ausserhalb des Kantonsgebietes für den Kanton Aargau oder gesamtschweizerisch von erheblicher Bedeutung sind;
  • eine möglichst breit abgestützte Finanzierung durch die interessierten Kreise und angemessene Eigenleistungen aufweisen, die den Fortbestand des unterstützten Vorhabens sichern.

Nicht unterstützt werden:

  • Beiträge an laufende Personal- und Sachaufwände, wiederkehrende Leistungen und Unterhaltsaufwand ohne Investitionscharakter von Sachanlagen
  • Bereits begonnene und abgeschlossene Vorhaben

Ablauf

  • Schritt 1:
    Eingabe des Gesuchs über das Gesuchsportal https://gesuche.swisslos-aargau.ch
  • Schritt 2:
    Das Gesuch wird auf Grundlage der Swisslos-Fonds-Verordnung durch die Fachstelle Swisslos-Fonds in Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen und Departementen formal und inhaltlich geprüft. Diese entscheidet über Beiträge unter Fr. 20'000.– und stellt bei Beiträgen über Fr. 20'000.– einen Antrag an den Regierungsrat, der darüber beschliesst. Sie werden schriftlich über den Entscheid informiert.
  • Schritt 3:
    Im Falle einer Unterstützung ist das Logo des Swisslos-Fonds Kanton Aargau in allen Kommunikationskanälen zu verwenden.
    Verwendung Swisslos-Fonds-Logo
  • Schritt 4:
    Nach Projektabschluss ist ein kurzer Schlussbericht mit Gegenüberstellung von Rechnung und Budget einzureichen. Abweichungen von mehr als fünf Prozent sind zu kommentieren.

Benötigte Unterlagen

Projektdokumentation

Projektdokumentation, die das geplante Vorhaben detailliert umschreibt (Hintergrund, Motivation, Ziel, Inhalt, Zeitplan), die verantwortliche/n Person/en oder Institution kurz vorstellt sowie aufzeigt, welches Publikum angesprochen werden soll.

Detailliertes Budget

Detailliertes Budget, das die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel aufzeigt sowie Art und Umfang der Eigenleistungen ausweist.

Finanzierungsplan

Finanzierungsplan, der Art und Umfang der Eigenleistungen sowie die Herkunft der finanziellen Mittel ausweist (Auflistung aller Einnahmen sowie Angabe der angefragten Drittmittelgeber mit Zu-/Absagen).

Fristen und Termine

Eingabefristen

Eingabeschluss ist jeweils: 1. Januar, 1. März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September und 1. November.

Für bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte kann nachträglich keine Unterstützung beantragt werden resp. wenn eine Beantragung erfolgt, kann auf das Begehren aus formellen Gründen nicht eingetreten werden. Wir empfehlen Ihnen daher Ihr Gesuch frühzeitig – mindestens drei Monate vor der Durchführung des Vorhabens – einzureichen.

Bearbeitungszeit

Über eingereichte Gesuche wird in der Regel innerhalb 12 bis 14 Wochen nach Eingabeschluss entschieden. Bei grösseren Vorhaben kann die Bearbeitungszeit länger dauern.

Bei Gesuchen aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ist zu beachten, dass die eingehenden Gesuche bis Ende August gesammelt und dem Regierungsrat jeweils gesamthaft einmal pro Jahr zum Beschluss vorgelegt werden.

Anleitungen

Rechtliche Grundlagen

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