Verlust oder Beglaubigung von Fähigkeitszeugnis und Berufsattest
Bei Verlust des Fähigkeitszeugnisses, des Berufsattests, des Anlehrausweises und/oder des Notenausweises kann ein Duplikat bestellt werden.
Duplikat
Bei Verlust des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ), des eidgenössischen Berufsattests (EBA) oder des Notenausweises stellt die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule ein Duplikat aus.
Duplikate in den kaufmännischen Berufen und den Berufen des Detailhandels werden an der jeweiligen Berufsfachschule ausgestellt.
Beglaubigung
Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.