Hauptmenü

Qualifikationsverfahren / Abschlussprüfungen

Verlust oder Beglaubigung von Fähigkeitszeugnis und Berufsattest

Bei Verlust des Fähigkeitszeugnisses, des Berufsattests, des Anlehrausweises und/oder des Notenausweises kann ein Duplikat bestellt werden.

Duplikat

Bei Verlust des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ), des eidgenössischen Berufsattests (EBA) oder des Notenausweises stellt die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule ein Duplikat aus.

Duplikate in den kaufmännischen Berufen und den Berufen des Detailhandels werden an der jeweiligen Berufsfachschule ausgestellt.

Beglaubigung

Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.

Informationen des Ausweiszentrums Aargau