Beglaubigungen
Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.
Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung. Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird.
Apostillen sind nur in den Ländern gültig, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.
Für alle anderen Länder gilt, dass die Überbeglaubigung des Ausweiszentrums Aargau durch das entsprechende Konsulat oder die Botschaft noch einmal beglaubigt werden muss.
Übersichtstabelle: Dokumente und benötigte Unterschriften
Art des Dokuments | Unterschrift, die Sie vor der Überbeglaubigung oder Apostille einholen müssen |
---|---|
Verträge, Pass- und Identitätskartenkopien, Ausländerausweise und diverse andere Dokumente | Urkundspersonen (siehe Register) (PDF, 7 Seiten, 227 KB) Beglaubigungspersonen (siehe Register) (PDF, 22 Seiten, 53 KB) |
Zivilstandsamtliche Dokumente z.B. Geburtsschein, Eheschein, Todesurkunde, Personenstandsausweis | Zuständiges Regionales Zivilstandsamt Kanton Aargau |
Dokumente der Gemeinde z.B. Wohnsitzbescheinigung | Zuständige Gemeindebehörde Kanton Aargau |
Urteil des Bezirksgerichts | Gerichte Kanton Aargau Generalsekretariat Obere Vorstadt 40 5000 Aarau 062 835 38 24 |
Ärztliches Dokument | Departement Gesundheit und Soziales Kantonsärztlicher Dienst Bachstrasse 15 5000 Aarau 062 835 29 60 |
Tierärztliches Dokument | Departement Gesundheit und Soziales Amt für Verbraucherschutz Veterinärdienst Obere Vorstadt 14 5000 Aarau 062 835 29 70 |
Fahrzeugausweis | Departement Volkswirtschaft und Inneres Strassenverkehrsamt Länzert 2 5503 Schafisheim 062 886 23 23 |
Maturitätszeugnis, Schuldiplom, Schulzeugnis, Arbeitsbestätigung von Schulsekretariat, Lehrerpatent, Lehrerbesoldung eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eidgenössisches Berufsattest (EBA) | Departement Bildung, Kultur und Sport Bachstrasse 15 5000 Aarau 062 835 22 22 |
Dienstbüchlein (Militär) | Departement Gesundheit und Soziales Militär und Bevölkerungsschutz Rohrerstrasse 7 5001 Aarau 062 835 31 00 |
Auszug aus dem Zentralstrafregister* Dokument einer Schweizerischen Vertretung im Ausland (Botschaft, Konsulat)* | Schweizerische Bundeskanzlei Legalisationen Gurtengasse 5 3003 Bern 058 462 37 69 |
* Diese Dokumente können vom Ausweiszentrum Aargau nicht beglaubigt werden.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Falls Sie ein anderes Dokument haben, welches nicht auf der Liste ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wenn die benötigten Unterschriften eingeholt sind, besteht die Möglichkeit direkt bei uns am Schalter vorbeizukommen oder die Dokumente zu senden. Bitte teilen Sie uns das Bestimmungsland und die Rücksendeadresse mit.
Sollte die Adresse im Ausland liegen, bitten wir Sie, sich vorher mit uns telefonisch oder per Kontaktformular in Verbindung zu setzen.
Gebühren
Apostille Fr. 40.00
Überbeglaubigung Fr. 20.00