Schulung und Förderung bei Behinderungen in der Regelschule
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung werden grundsätzlich in der Regelschule gefördert. Ziel ist, dass sie aus dem Unterricht einen sinnvollen Nutzen für ihre weitere Entwicklung ziehen sowie am gemeinschaftlichen Leben der Schule teilhaben können.
Damit Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung Schritt für Schritt weiterkommen, werden sie mit geeigneten Massnahmen gezielt unterstützt. Die Schulen stellen die erforderlichen Ressourcen bereit und unterstützen das beeinträchtigte Kind bedarfsgerecht mit Förderunterricht, behinderungsspezifischer Assistenz oder behinderungsspezifischer Beratung und Begleitung. So können Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung ihre besonderen Bildungs- und Entwicklungsziele erreichen.
Nach dem Übertritt in die Oberstufe ist bei Jugendlichen mit einer Behinderung oder Hinweisen auf eine Behinderung eine Abklärung beim schulpsychologischen Dienst durchzuführen. Dies ist im Hinblick auf die berufliche Ausbildung unumgänglich.
Wichtig bei der Förderung in der Regelschule ist, dass die Kinder und Jugendlichen einen für sie sinnvollen Nutzen aus dem Unterricht ziehen und an der Klassengemeinschaft teilhaben können. Wenn die Schwere der Behinderung dies nicht zulässt oder wenn die Auswirkungen der Behinderung auf den Unterricht der anderen Kinder schwerwiegend sind, kann die Förderung in einem Sonderkindergarten oder in einer Sonderschule geprüft werden.
Unterstützungsangebote
Die Unterstützung erfolgt je nach Behinderungsart in Form von speziellem Förderunterricht oder logopädischer Therapie, behinderungsspezifischer Beratung und Begleitung und/oder behinderungsspezifischer Assistenz. Es wird auf eine gute Abstimmung mit dem Unterricht geachtet. Die Unterstützung kann im Klassenverband, in Lerngruppen oder in der Einzelförderung erfolgen.
Behinderungsart | individuelle Unterstützungsangebote |
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Kognitive Beeinträchtigung | Förderunterricht mit schulischer Heilpädagogik und/oder behinderungsspezifische Assistenz Behindertenspezifische Beratung der Regelschule durch die Heilpädagogischen Schulen |
Schwere Störung des Sprechens und der Sprache | Logopädische Therapie |
Gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigung | Behinderungsspezifischer Beratungs- und Begleitdienst (BBB) der Zentren Körperbehinderte Aargau (zeka) www.zeka-ag.ch |
Sensorische Beeinträchtigung des Hörens | Behindertenspezifische Beratung und Begleitung durch den audiopädagogischen Dienst Landenhof www.landenhof.ch |
Sensorische Beeinträchtigung des Sehens | Behindertenspezifische Beratung und Begleitung durch den visiopädagogischen Dienst Landenhof www.landenhof.ch |
Tiefgreifende Entwicklungsstörung (Autismus) | Beratung und Begleitung durch Interdisziplinäre Abklärungsstelle (IAS) und/oder behinderungsspezifische Assistenz www.pdag.ch |
Erhebliche soziale Beeinträchtigung | Förderunterricht mit schulischer Heilpädagogik und/oder behinderungsspezifische Assistenz |
Planung des Unterstützungsangebots
Die Schulleitung und die beteiligten Lehrpersonen planen unter angemessenem Einbezug der Eltern den speziellen Förderunterricht beziehungswiese die Logopädische Therapie. Bei gesundheitlichen, körperlichen oder sensorischen Behinderungen wird der entsprechende Beratungs- und Begleitdienst beigezogen. Die Massnahmen werden durch regelmässige Standortbestimmungen überprüft.
Spezieller Förderunterricht und logopädische Therapie
Der spezielle Förderunterricht wird von Lehrpersonen für schulische Heilpädagogik und die Logopädische Therapie von einer Fachperson Logopädie erteilt, die über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Diplom beziehungsweise eine von der EDK anerkannte Ausbildung verfügen.
Assistenz
Nach Bedarf kann eine Assistenzperson eingesetzt werden, etwa wenn diese die Lernatmosphäre in der Klasse günstig beeinflussen und damit die Ablenkungen für Kinder mit Aufmerksamkeitsdefiziten verringern kann. Bei gesundheitlichen und körperlichen Beeinträchtigungen kann die Assistenz behinderungsspezifisch auch Pflege und/oder sozialpädagogische Betreuung umfassen. Die Assistenzaufgaben werden von Personen ohne Lehrpersonenausbildung wahrgenommen.
Behinderungsspezifische Beratung und Begleitung
Behinderungsspezifische Beratung und Begleitung für in der Regelschule geförderte Kinder und Jugendliche mit einer kognitiven, gesundheitlichen, körperlichen oder sensorischen Beeinträchtigung oder einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung umfasst:
- Abklärungen und Kontrollen
- Fachliche Beratung und – bei körperlichen und sensorischen Beeinträchtigungen – Begleitung der Kinder und Jugendlichen
- Fachliche Beratung und Anleitung der Lehrpersonen und der Eltern
- Notwendige Betreuung während des Unterrichts bei Pflegebedürftigkeit
Für Schulen
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dem Schulportal.