Verstärkte Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Verstärkte Massnahmen sind sonderpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung. Dazu gehören die Förderung in einer Sonderschule sowie die individuellen Unterstützungsangebote, die den Regelschulbesuch ermöglichen.
Bei einer Behinderung oder einer körperlichen, gesundheitlichen oder sensorischen Beeinträchtigung kann verstärkter sonderpädagogischer Bedarf bestehen. Behinderungen und erhebliche Beeinträchtigungen werden durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) abgeklärt beziehungsweise bestätigt. Die Anmeldung kann bereits vor der Einschulung oder später in der Schulzeit bei Verdacht auf eine Behinderung oder Beeinträchtigung erfolgen.
- Schulung und Förderung bei Behinderungen in der Regelschule
- Sonderschulung
- Sonderschulen und Behindertenbetreuung für Kinder und Jugendliche
- Behinderungsspezifische Beratung und Begleitung
Für Schulen
Weitere Informationen für Lehrpersonen und Schulen, zum Beispiel zu den Grundsätzen der Förderung und zur behinderungsspezifischen Umsetzung, finden Sie im Schulportal.