Oberstufe
Die Oberstufe der aargauischen Volksschule gliedert sich in die drei Schultypen Real-, Sekundar- und Bezirksschule und dauert drei Jahre.
Übertritt in die Real-, Sekundar- und Bezirksschule
Die Zuweisung der Kinder in die drei Schultypen erfolgt durch die Schule auf Grund der Empfehlung der Lehrerin oder des Lehrers der letzten Klasse der Primarschule in Zusammenarbeit mit den Eltern. Wenn sich die Eltern oder die Schülerin/der Schüler der Beurteilung der Schule nicht anschliessen können, entscheidet die für den Entscheid zuständige Stelle (Schulleitung oder Gemeinderat) nach Anhörung der Eltern/der Schülerin/des Schülers über die Zuweisung in Stufen, Typen und in die Kleinklasse sowie über die Beförderung und Versetzung.
Fähige und motivierte Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können gemäss der im Schulgesetz verankerten Durchlässigkeit nach festgelegten Bedingungen bzw. Entscheid der zuständigen Stelle auf Empfehlung der abgebenden Lehrperson in einen anderen Oberstufentyp übertreten.
Lehrplan
Der Lehrplan auf der Oberstufe (3. Zyklus) baut auf den Kompetenzen auf, die in der Primarschule erworben wurden. Alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe arbeiten an denselben Kompetenzzielen, wobei die Realschülerinnen und -schüler in der Regel die Grundansprüche und die Sekundar- und Bezirksschülerinnen und -schüler auch weiterführende Kompetenzstufen erreichen. So wird die Durchlässigkeit zwischen den Oberstufenschultypen garantiert. Das Wahlpflichtfach- und Wahlfachangebot ist so gestaltet, dass eine Berufswahl nicht vorweggenommen wird.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine Vielzahl an fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, sich in allen wesentlichen Bereichen der Gesellschaft zu orientieren und wichtige Entwicklungen des Zeitgeschehens nachzuvollziehen. Sie lernen einen angemessenen Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern und erwachsenen Bezugspersonen, Konflikte zu lösen sowie gemeinsam eine Arbeit anzugehen und durchzuführen. Zudem lernen sie, ihr Handeln zu beurteilen und Verantwortung zu übernehmen.
Zusätzliche Angebote im letzten Oberstufenjahr
Die Kleinklasse kann im letzten Jahr der Oberstufe als Werkjahr, das letzte Jahr an der Real- und Sekundarschule als Berufwahljahr absolviert werden. Die Integrations- und Berufsfindungsklasse ist ein spezielles Abschlussjahr für spätzugereiste fremdsprachige Schülerinnen und Schüler.
Besondere schulische Bedürfnisse
Das Schulgesetz legt fest, dass für Kinder und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen eine spezielle Förderung angeboten wird.
- Der Gemeinderat entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten grundsätzlich in Kleinklassen oder mit heilpädagogischer Unterstützung in Regelklassen (IHP) gefördert werden sollen.
- Die zuständige Stelle (Gemeinderat oder Schulleitung) entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit einem ausgewiesenen Sonderschulungsbedarf in der Sonderschule oder in der Regelklasse mit zusätzlicher Unterstützung (verstärkte Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen) gefördert werden.
- Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung (Begabungsförderung) gefördert werden.
- Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, erhalten während einer bestimmten Zeit zusätzliche Unterstützung (Deutsch als Zweitsprache DaZ) beim Erlernen der deutschen Sprache.