Staatsarchiv

Das Staatsarchiv Aargau ist das zentrale Archiv des Kantons und seiner Rechtsvorgänger. Es sammelt das archivalische Kulturgut des Kantons und sorgt für die fachgerechte Aufbewahrung, Erschliessung und Vermittlung. Das Staatsarchiv ist öffentlich und für alle Interessierten innerhalb der Öffnungszeiten zugänglich.
Durch die dauerhafte Dokumentation von amtlichen Dokumenten macht das Staatsarchiv staatliches Handeln nachvollziehbar. Es dient der Rechtsstaatlichkeit, schafft Transparenz gegenüber der Bevölkerung und ermöglicht wissenschaftliche Forschung.
Seine Bestände reichen vom Hochmittelalter bis in die Gegenwart. Neben wertvollen Urkunden und Zeugnissen vormoderner Herrschaftsfixierung bewahrt das Staatsarchiv die systematische Dokumentation der Verwaltungstätigkeit seit der Kantonsgründung 1803. Seine Kernbestände ergänzt es durch Archive privater Herkunft, die von öffentlichem Interesse sind.
Als Kompetenzzentrum für Archivwesen berät und unterstützt das Staatsarchiv die kantonalen Verwaltungseinheiten sowie archivpflichtige öffentliche Organe in Fragen der Aktenführung und der Archivierung.
Schauvitrine
Archivgut ist Kulturgut. Bibliothek und Archiv Aargau sammelt, erschliesst und vermittelt das schriftliche und audiovisuelle Kulturerbe des Aargaus. Ausgewählte Schaustücke veranschaulichen die spannungsreiche Kantonsgeschichte.

Titel | Sammlung von Brotgebilden |
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Beschreibung | Papier, handkoloriert, auf Karton aufgezogen; von Ernst Ludwig Rochholz, um 1860; Der volkskundlich interessierte Kantonsschullehrer Rochholz legte eine Sammlung von Brotgebilden aus der Schweiz und Deutschland an, gezeichnet von Bircher in Küttigen. In die Kategorie der Weckenbrote (Liebesbrote) hat er eingereiht das bekannte Spanischbrötli von Baden, den Spinnerwecken mit Liebesblume aus dem Ruedertal und die Aarauer Nüssli und Schenkeli am Maienzug. Der Nachlass enthält noch viel Volkskundliches, manches in fantasievoller Manier ausgedeutet, was so vor der modernen Volkskunde nicht mehr bestehen kann. |
Bildnachweis / Copyright | Signatur NL.A-0136/0013a Nr. 30 © Kanton Aargau, Staatsarchiv |
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Rechtliche Grundlagen
- Bundesverfassung Art. 9, 13, 16, 20 (SR 101)
- Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (SR 520.3)
- Kulturgüterschutzverordnung (SR 520.31)
- Benutzungsordnung (SAR 495.245)
- Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen IDAG (SAR 150.700)
- Verordnung zum Gesetz über die Information, den Datenschutz und das Archivwesen VIDAG (SAR 150.711)
- Kantonsverfassung § 72 (SAR 110.000)
- Organisationsgesetz (SAR 153.100)
- Gerichtsorganisationsgesetz (SAR 155.100)
- Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (SAR 515.200)