Tagesstruktur
Tagesstätten für Menschen mit Beeinträchtigung bieten eine nicht ertragsorientierte Tagesstruktur.
Tagesstätten
Das Angebot Tagesstruktur richtet sich an erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen.
Tagesstätten für Menschen mit Beeinträchtigung bieten eine nicht ertragsorientierte Tagesstruktur. Das Angebot umfasst zielgerichtete Anregung und Unterstützung von individuellen und/oder gemeinsamen Aktivitäten, Verpflegung sowie Betreuung während gemeinsamer Mahlzeiten.
Die Menschen mit Beeinträchtigungen, stehen in keinem Arbeitsverhältnis nach dem Obligationenrecht und erhalten somit weder einen Arbeitsvertrag noch bemisst sich die Entschädigung nach der Leistung (formell kein Lohn).
Als Beschäftigung werden sowohl Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung bezeichnet, die in derselben Einrichtung auch ein Wohnangebot beanspruchen, als auch Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung, die eigenständig, im Herkunftssystem oder in einer anderen Einrichtung wohnen.
Voraussetzungen
Das Angebot steht erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigungen zur Verfügung, deren Invalidität vor Erreichen des AHV-Alters festgestellt worden ist. Als behindert gelten Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen körperlicher, sprachlicher, sensorischer, geistiger, psychischer oder sozialer Art so stark benachteiligt sind, dass ihre Teilnahme an Bildung, Erwerbsleben oder Gesellschaft erschwert oder verunmöglicht ist.
In der Regel beziehen erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen eine Rente der Invalidenversicherung (IV) oder Leistungen anderer Sozialversicherungen. Wenn kein Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen besteht, müssen die materiellen Kriterien für eine IV-Rente erfüllt sein.
Minderjährige Jugendliche nach Beendigung der Sonderschule, die aufgrund ihrer Einschränkungen keine erstmalige berufliche Eingliederung absolvieren können und vor Vollendung des 18. Altersjahrs auf eine Einrichtung für Erwachsene angewiesen sind, können ebenfalls Leistungen beziehen.
Finanzierung
Erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung leisten keinen individuellen Beitrag an Beschäftigung.
Anbieter und Einrichtungen
Aufenthalt im Frauenhaus AG-SO
Das Frauenhaus Aargau-Solothurn ist eine Krisen-Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt mit 24-Stunden-Betrieb. Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder erhalten im Frauenhaus Schutz, Beratung und vorübergehende Unterkunft.
Kontakt: beratung@frauenhaus-ag-so.ch / Tel. 062 823 86 00 (24h-Hotline)
Weitere Anlaufstellen