Beratung
Nutzen Sie das Angebot der persönlichen Beratung! Erkundigen Sie sich schon vor der Projektierung bei der Gemeindeverwaltung und allenfalls bei den kantonalen Auskunftsstellen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen Ihr Vorhaben bewilligt werden kann.
Ergreifen Sie spätestens beim Bezug der Baugesuchsformulare die Gelegenheit, die Behörden über Ihr Vorhaben zu informieren sowie allfällige Fragen zu stellen. Nutzen Sie das Fachwissen der Behörden und Verwaltungsstellen. Mit einer rechtzeitigen Anfrage können Sie sich viel Zeit, Geld und Ärger ersparen.
Das Baugesetz und die dazugehörende Verordnung regeln die baurechtliche Bewilligungspflicht und die Bewilligungsverfahren sowie die Kompetenzaufteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton.
Die gesetzlichen Grundlagen geben den Behörden die Möglichkeit zur Beratung und zur Zusammenarbeit. Es stehen folgende Mittel und Verfahren im Vordergrund:
- Anfrage
- Vorentscheid
- vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
- ordentliches Baubewilligungsverfahren
- Grossbauvorhaben
- Umweltverträglichkeitsprüfung