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Vollzugswege

Energieverbrauchsanalyse

Neben der Universalzielvereinbarung (UZV) und der Kantonalen Zielvereinbarung (KZV) bildet die Energieverbrauchsanalyse (EVA) eine weitere Möglichkeit, um die kantonalen Auflagen für Grossverbraucher zu erfüllen.

In der Regel wird die EVA von KMU genutzt, da sie für die Erfassung von einfachen Prozessen konzipiert ist. Sie ist aber auch der verpflichtende Weg des Kantons und kommt zum Einsatz, wenn Grossverbraucher keine Vereinbarung eingehen wollen oder vereinbarte Effizienzziele nicht erfüllen. Somit stellt die EVA gleichzeitig das Vollzugsinstrument des Kantons dar.

Anders als bei den Zielvereinbarungen müssen die Massnahmen innert 3 Jahren umgesetzt werden.

Für die Energieverbrauchsanalyse kann das Unternehmen den Energieberater frei wählen. Einzige Anforderung ist, dass dessen Unabhängigkeit gewährleistet ist.

Energieverbrauchsanalyse beantragen

Fristen & Termine

  • Rückmeldung an Kanton über die Wahl des Prozessweges bis
    30. Juni 2019
  • Ausarbeitung der EVA (Energieverbrauchsanalyse) gemeinsam mit beauftragtem Berater und Rückmeldung an den Kanton bis
    31. Dezember 2019

Kosten

15'000 bis 45'000 Franken, abhängig von der Unternehmensgrösse (Info gemäss Durena Webseite)