Melden Gemeinde-Administratoren
Zur Administrierung Ihrer Gemeinde benötigen wir eine zuständige Ansprechperson. Bitte teilen Sie uns dies mit nachfolgendem Formular mit.
Willkommen auf der Informations- und Anmeldeseite zu den Anpassungen im Energiegesetz des Kantons Aargau sowie zu weiteren Neuerungen im Energiebereich auf kantonaler und nationaler Ebene. Aufgrund der Energiegesetzrevision per 1. April 2025 ist es uns ein Anliegen, insbesondere die Vollzugsorgane in den Gemeinden umfassend zu informieren.
Vermehrt erreichen den Kanton Aargau oder die Gemeinden Anfragen zu Klein- und Kleinstwindkraftanlagen. Damit alle kommunalen Behörden den gleichen Informationsstand aufweisen, hat der Kanton ein Factsheet für kleine Windkraftanlagen erstellt: Factsheet Kleinwindanlagen (PDF, 14 Seiten, 773 KB)
Ziel dieses Faktenblattes ist, bei den Gemeinden und den verschiedenen Abteilungen des Kantons ein gleiches Verständnis über Bewilligungspraktiken, technische Ausführungen und Lärmanforderungen zu schaffen.
Es beinhaltet die relevanten Themen für eine Baueingabe und führt kritische Themen wie Lärm, Naturschutz, Landwirtschaft, Reflexionen, Windpotential, Zonenkonformität und Ortsbildschutz auf, um eine möglichst vollständige Gesamtschau zu schaffen.
Der Kurs Netto-Null für Gemeinden musste aufgrund von zu wenigen Anmeldungen abgesagt werden. Der Kanton Zürich bietet jedoch einen inhaltlich vergleichbaren Kurs an, welcher auch von Interessenten aus dem Kanton Aargau besucht werden darf. Vertreter des Kantons Aargau werden diesen Kurs begleiten und die kantonsspezifischen Grundlagen und Hilfestellungen vorstellen.
Die Kosten für Teilnehmende aus dem Kanton Aargau werden vom Kanton Aargau übernommen. Weitere Informationen sowie Anmeldung finden Sie hier: Klimaschutz Netto-Null Gemeinden
Mit der Inkraftsetzung des revidierten Energiegesetzes wird parallel der "Elektronische Vollzug energetischer Nachweise" EVEN eingeführt. Dadurch wird ein durchgehend digitaler Prozess zur Einreichung und Beurteilung der energetischen Nachweise möglich. Das Projekt wurde durch den Kanton Aargau initialisiert und wird mittlerweile durch beinahe alle Kantone mitgetragen. So bleiben auch in Zukunft nicht nur die energetischen Vorschriften harmonisiert, sondern auch die "Vollzugformulare".
Im gesamten Prozess des Energievollzugs sind verschiedene Personen in unterschiedlichen Rollen beteiligt. Für die Gesuchsprüfung seitens Gemeinde müssen die Rollen durch die Gemeinden vergeben werden. Dies erfolgt durch die Gemeinde-Administratorin oder den Gemeinde-Administrator. Diese wiederum werden durch den kantonalen Administrator für die entsprechende Gemeinde berechtigt. In den kommenden Wochen werden wir sämtliche Gemeinden erfassen und die entsprechenden Administratorinnen und Administratoren hinterlegen. Hierzu sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte teilen Sie uns mit, welche Person in Ihrer Gemeinde die Funktion der Gemeinde-Administratorin oder des Gemeinde-Administrators übernimmt.
Zur Administrierung Ihrer Gemeinde benötigen wir eine zuständige Ansprechperson. Bitte teilen Sie uns dies mit nachfolgendem Formular mit.
Zur Einführung von EVEN wurden fünf halbtägige Schulungen durchgeführt. An diesen wurden die Teilnehmenden durch den gesamten Prozess der Plattform geführt und es wurde aufgezeigt, wie man die Gemeinde administrieren und weitere Prüfende hinzufügen kann. Die Unterlagen zur Schulung finden Sie hier: Foliensatz Schulung EVEN (PDF, 55 Seiten, 3,0 MB)
Unter folgendem Link gelangen Sie zur Testversion von EVEN. Dort können Sie die Funktionen risikofrei ausprobieren, ohne echte Aktionen auszulösen.
Um die Gemeinden weiterhin zu unterstützen, finden an folgenden Daten Online-Fragesessions zur EVEN-Plattform statt:
Mit folgendem Link kann an der Fragesession teilgenommen werden: Teilnahme Fragesession
Im Januar 2025 fanden zwei Informationsveranstaltungen für Vollzugsmitarbeitende der Gemeinden zu den Neuerungen von Bau- und Energiegesetzgebung statt. Nachstehend finden Sie die Unterlagen zur Infoberanstaltung.
Folien Infoveranstaltung Energiegesetz (PDF, 48 Seiten, 1,7 MB)
Weitere Informationen zum Revidierten Energiegesetz, Vorabzüge zum Gesetz und der Verordnung sowie Vollzugshilfen, finden Sie unter www.ag.ch/energiegesetz.
Möchten Sie zukünftig direkt informiert werden, dann registrieren Sie sich unter folgendem Link.
Wenn Sie sich als Teil des Vollzugs angesprochen fühlen, und automatisch informiert werden wollen, bitten wir Sie, das folgende Anmeldeformular auszufüllen.
Die Anmeldung ist freiwillig und dient dazu, Sie gezielt über die neuesten Entwicklungen und Anforderungen im Bereich des Energiegesetzes und weiteren Neuerungen im Energiebereich zu informieren. Wir werden zudem sicherstellen, dass Einladungen und wichtige Mitteilungen parallel auch per Mail an die offiziellen Gemeindeadressen versendet werden, um eine umfassende Informationsverteilung zu gewährleisten.
Bei Fragen steht Ihnen die energieberatungAARGAU gerne zur Verfügung: energieberatung@ag.ch / 062 835 45 40
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