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Energieversorgung im Aargau

Leitungen

Als Grenzkanton und mit zentraler Lage im Mittelland verfügt der Aargau über ein dichtes Netz internationaler, nationaler und regionaler Gasversorgungsleitungen. Er nimmt auch die Aufsichtspflicht über die regionalen und kommunalen Versorgungsnetze wahr.

Gasleitungen

Als Grenzkanton und mit zentraler Lage im Mittelland verfügt der Aargau über ein dichtes Netz internationaler, nationaler und regionaler Gasversorgungsleitungen. Er nimmt auch die Aufsichtspflicht über die regionalen und kommunalen Versorgungsnetze wahr.

Hochdruck-Erdgasleitungen

Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde bei Hochdruck-Erdgasleitungen mit einem Betriebsdruck über 5 bar ist das Eidgenössische Rohrinspektorat.(öffnet in einem neuen Fenster)

Erdgasleitungen

Die Bewilligungsbehörde für Erdgasleitungen mit einem Betriebsdruck von 1 bis 5 bar ist das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen.

Gasanlagen

Die Aufsichtsbehörde für Gasanlagen im Kanton Aargau ist das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie (siehe Kontaktbox).

Fragen zu Erdgasleitungen und -anlagen sowie zu den Plangenehmigungsverfahren mit oder ohne öffentliche Planauflage von Gasleitungen in den Gemeinden richten Sie bitte an die Abteilung für Baubewilligungen.

Gasgeruch

Gasgeruch kann auf eine grosse Gefahr hindeuten und darf auf keinen Fall ignoriert werden.

Sofort Fenster und Türen öffnen

Für Durchzug sorgen: Die Explosionsgefahr kann durch Frischluftzufuhr sehr schnell gesenkt werden.

Zündquellen vermeiden

  • Kein Licht anmachen
  • Keine offenen Flammen und nicht rauchen
  • Keine elektrischen Schalter betätigen
  • Telefone im Gefahrenbereich nicht benutzen

Gashähne schliessen

Alle bekannten Absperrvorrichtungen an Gasgeräten und Gaszählern sowie die Hauptabsperrvorrichtung im Keller schliessen.

Bei starkem Gasgeruch das Haus verlassen

Wenn sich das Gas nicht überall verflüchtigt, Mitbewohner alarmieren (nicht klingeln, sondern klopfen) und sich ins Freie begeben.

Von ausserhalb des Hauses

Den Notfalldienst der Gasversorgung oder die Feuerwehr (Tel. 118) anrufen.