Solarenergie
Die Nutzung der Sonnenenergie ist etabliert und hat sich bewährt – sei es zur Erwärmung von Warmwasser oder zur Stromproduktion. Unter Einhaltung von gestalterischen Vorgaben sind Solaranlagen lediglich meldepflichtig. Ansonsten wird eine Baubewilligung benötigt.
Im Solarkataster kann das Potential zur Solarproduktion pro Gebäuden nachgeschaut werden.
Nutzungsmöglichkeiten
Wärmeerzeugung: Passive Sonnenenergienutzung und Solarwärmeanlagen
Passive Sonnenenergienutzung
Ein Gebäude mit passiver Sonnenenergienutzung richtet sich mit seinen Formen, Flächen und Öffnungen nach der Sonne aus, passt sich der Topographie an und schirmt sich gegen Windeinfluss ab. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Bauen & Energie.
Solarwärmeanlagen (Thermische Solaranlagen)
Sonnenstrahlen erwärmen schwarz beschichtete Absorber in den Solarkollektoren. Diese Wärme wird in einem Solarspeicher gesammelt und in die Sanitär- und / oder Heizungsinstallation im Haus eingespeist.
Stromerzeugung: Solarstromanlagen
Solarstromanlagen (Photovoltaikanlagen)
Photovoltaik-Zellen erzeugen aus dem Sonnenlicht Elektrizität. Strom mittels Solaranlagen zu produzieren ist inzwischen günstiger als der Strombezug aus dem Netz. Wer in Sonnenenergie investiert, kann damit Geld verdienen. Das Solarenergie-Potenzial wird noch nicht ausgeschöpft.
Strom aus Photovoltaikanlagen wird aktuell mit zwei Instrumenten des Bundes gefördert:
- KLEIV: Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen (weniger als 100 Kilowatt)
- GREIV: Einmalvergütung für grosse PV-Anlagen (100 Kilowatt bis 50 Megawatt)
Weitere Informationen unter www.pronovo.ch
Melde- oder Baubewilligungspflicht für Solaranlagen
Neue Solaranlagen sind melde- oder baubewilligungspflichtig. Die Unterscheidung wird anhand verschiedener Punkte vorgenommen (siehe Solarmeldeformular). In beiden Fällen ist das Formular zur Erfassung von Solaranlagen auszufüllen.
Zur Abschätzung der Blendwirkung kann das Blendtool von Bund und Kantonen verwendet werden. Die hierfür benötigten Breiten- und Längengrade können im agis unten links (WGS 84) eingesehen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Abteilung für Baubewilligungen.
Fachgruppe Solaranlagen
Gemeinden können zur fachlichen Unterstützung bei der Beurteilung von Solaranlagen im Melde- oder Baubewilligungsverfahren auf eine vom Kanton ins Leben gerufene "Fachgruppe Solaranlagen" zurückgreifen und eine unabhängige und unverbindliche Zweitmeinung einholen.
Die Fachgruppe Solaranlagen hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis, sondern nimmt eine rein unterstützende Funktion gegenüber den Vollzugsbehörden ein. Ihr kommt auch nicht die Stellung einer unabhängigen Expertenmeinung zu. Die Fachgruppe steht ausschliesslich den kommunalen Vollzugsbehörden (Gemeinderat) für die Beurteilung von Melde- oder Baubewilligungsverfahren von Solaranlagen zur Verfügung.
- Beschrieb "Fachgruppe Solaranlagen" (PDF, 3 Seiten, 142 KB)
- Anfrageformular für Gemeinden (PDF, 26 KB)
- Formulare und Vollzugshilfen
- Swissolar – Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie
- Institut SPF – Solartechnik, Prüfung, Forschung der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR)
Die aktuellen Solarmodule finden Sie unter Topten.ch
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Raumplanungsverordnung RPV (SR 700.1)