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Controlling Flugbetrieb Zürich

Grundlagen Flugbetrieb

Die Grundlage für den Flugverkehr bildet das Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz, LFG). Die Zuständigkeit für den Luftverkehr liegt damit primär beim Bund. Für den Kanton Aargau sind insbesondere der Flugbetrieb ausgehend vom Landesflughafen Zürich sowie den im Kanton Aargau liegenden Flugplätzen Birrfeld, Buttwil und Schupfart relevant. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen die Entwicklung des Flugbetriebs auf dem Flughafen Zürich und die damit zusammenhängenden Lärmimmissionen.

Der Flugbetrieb auf dem Flughafen Zürich basiert auf dem Betriebsreglement und dem gebauten Pistensystem. Im Betriebsreglement werden die Rahmenbedingungen punkto Betriebszeiten, Ausgestaltung der Flugrouten und Warteräume sowie die maximalen Lärmauswirkungen (Lärmkorsett) festgelegt.

Pistensystem

Pistensystem des Flughafens Zürich (© Kanton Aargau)

Der Flughafen Zürich verfügt über drei Start- und Landepisten. Die Pisten werden mit Nummern bezeichnet, die den Kompassgraden der Start- bzw. Landerichtung entsprechen, wobei die dritte Ziffer weggelassen wird (Beispiel: Piste 28 = Richtung 280 Grad). Die Piste 10/28 wird auch als Westpiste bezeichnet, die Piste 14/32 als V-Piste und die Piste 16/34 als Blindlandepiste.

Flugrouten

Abflugrouten (© Flughafen Zürich)

Die nebenstehende Grafik gibt einen schematischen Überblick über die Abflugrouten des Flughafens Zürich (nicht massstabsgetreu). Die Buchstaben kennzeichnen Standardrouten. Die Standardrouten mit Startrichtungen in dieselbe Himmelsrichtung sind gleich eingefärbt.

Die Flugzeuge können bei Erreichen einer Flughöhe von 1'500 m (5'000 Fuss) von einer Standardroute weggeleitet werden, was vor allem bei einem hohen Verkehrsaufkommen praktiziert wird.

Warteräume

Wenn Flugzeuge beim Erreichen des Zielflughafens aus bestimmten Gründen nicht landen können, werden diese in sogenannte Warteräume verwiesen. Von den Warteräumen aus sind die Anflugverfahren auf die Landepisten definiert.

Aufgrund der 213. Deutschen Durchführungsverordnung wurden per 14. April 2005 die Warteräume rund um Zürich neu positioniert (Neue Luftraumstruktur mit nur mehr einem Warteraum über deutschem Hoheitsgebiet).