Gekröpfter Nordanflug
Der Flughafen Zürich hat am 31. Dezember 2004 das Gesuch für die Einführung des gekröpften Nordanflugs auf Sicht beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zum ersten Mal eingereicht. Nach Ergänzungen gemäss Anforderungen des BAZL wurde das Gesuch am 30. April 2007 definitiv eingereicht und vom 9. Mai bis zum 7. Juni 2007 öffentlich aufgelegt.
Aus Sicht des Kantons Aargau ist das Gesuch abzulehnen. Eine Beurteilung kann im Rahmen des SIL-Prozesses erfolgen.
Am 5. Juli 2007 hat der Regierungsrat seine Haltung zum Gesuch vom 30. April 2007 öffentlich kommuniziert.
Ablehnender Entscheid des Bundesamts für Zivilluftfahrt
In seiner Verfügung vom 30. Juni 2008 hat das BAZL das Gesuch um Einführung des gekröpften Nordanflugs abgelehnt. Damit verbunden ist eine zweite, ebenfalls ablehnende Verfügung betreffend Hindernisbefeuerung am Stadlerberg sowie eines neuen Sicherheitszonenplans für den gekröpften Nordanflug.
- Medienmitteilung des BAZL vom 3. Juli 2008
- Verfügung des BAZL vom 30. Juni 2008 (gekröpfter Nordanflug) (PDF, 30 Seiten, 180 KB)
- Verfügung des BAZL vom 30. Juni 2008 (Hinderninsbefeuerung) (PDF, 11 Seiten, 116 KB)