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Signalisation und Markierungen

Zuständigkeiten

Kanton Aargau

Zuständigkeit

  • Verkehrsanordnungen
  • Signalisationen
  • Markierungen
  • Wegweisungen
  • Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (elektromechanische Anlagen)
  • Telematik- und Kommunikationssysteme für die Strasseninfrastruktur
  • Verkehrssicherheit von Infrastrukturanlagen
  • Anschaffung, Aufstellen, Unterhalt und Erneuerung der Signale und Markierungen auf Kantonsstrassen
  • Aufsicht über Verkehrsanordnungen, Signalisationen, Markierungen und Strassenreklamen auf Gemeindestrassen und privaten Strassen
  • Beratung der Gemeinden

Zuständigkeitsort

  • Kantonsstrassen
  • Gemeindestrassen und private Strassen im Bereich von Verzweigungen mit Kantonsstrassen
    (Verzweigungen sind Kreuzungen, Gabelungen oder Einmündungen von Fahrbahnen. Ausfahrten aus Parkplätzen, Tankstellen, Garagen, Fabriken, Höfen und dergleichen gelten nicht als Verzweigungen.)

Zustimmung erforderlich

  • Verkehrsanordnungen auf Gemeindestrassen und privaten Strassen, die wesentliche Auswirkungen auf Kantonsstrassen verursachen können (z.B. in Bezug auf die Verkehrssicherheit oder den Verkehrsablauf)

Gemeinde

Zuständigkeit

  • Verkehrsanordnungen, Signalisationen und Markierungen auf Gemeindestrassen sowie privaten Strassen
  • Anschaffung, Aufstellen, Unterhalt und Erneuerung der Signale und Markierungen auf Gemeindestrassen

Mobile Polizei

Zuständigkeit

  • Sportliche und kulturelle Anlässe (max. 8 Tage), die in irgendeiner Weise Auswirkungen auf die Kantonsstrassen haben (Strassensperrungen, Umleitungen, temporäre Verkehrsanordnungen, Inanspruchnahme des Strassenraumes, Mehrverkehr usw.)

Gesuche

Gesuche für diese sportlichen und kulturellen Anlässe sind schriftlich an die Mobile Polizei einzureichen.