Hauptmenü

Verkehr & Siedlung

Kapazitätsnachweis

Die Abstimmung von Siedlung und Verkehr erfolgt grundsätzlich im Nutzungsplanverfahren (§ 13 Abs. 2bis Baugesetz BauG). Für Nutzungen mit hohem Verkehrsaufkommen ist der Nachweis genügender Verkehrskapazitäten möglichst schon bei der Standortevaluation, spätestens aber im Baubewilligungsverfahren zu erbringen. Dabei ist eine Interessenabwägung vorzunehmen zwischen einer weiteren städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung einerseits und der Gewährleistung der Strassenkapazität andererseits.

Wenn das motorisierte Individualverkehrsaufkommen mehr als 1'500 Fahrten pro Tag beträgt, ist der Kapazitätsnachweis immer zu erbringen. Für eine Beurteilung können die nötigen Verkehrsdaten aus dem kantonalen Verkehrsmodell entnommen werden.

Kapazitätsnachweis (PDF, 18 Seiten, 180 KB)