Bauverordnung (BauV)
Für das Bauen ist in erster Linie die Nutzungsplanung der Gemeinde massgebend. Weitere baurechtliche Bestimmungen, die dem kommunalen Recht vorgehen und für alle Gemeinden in gleicher Weise gelten, sind im kantonalen Recht enthalten, nämlich im Baugesetz und in der Bauverordnung.
Der Kanton Aargau ist anfangs 2010 dem Konkordat Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beigetreten. Die IVHB will die Baubegriffe und Messweisen schweizweit vereinheitlichen. Die Bauverordnung (BauV) übernimmt die Baubegriffe und Messweisen der IVHB und setzt sie um (§§ 16–31 BauV). Diese neuen Bestimmungen (§§ 16–31 BauV ), die sich auf das Baugesetz abstützen, sind allerdings erst anwendbar, wenn die Gemeinde ihr kommunales Recht (allgemeiner Nutzungsplan) der IVHB angepasst hat. Solange dies nicht erfolgt ist, bleiben weiterhin die alten Bestimmungen anwendbar, wie sie im Anhang 3 BauV aufgeführt sind.
Änderungen Bauverordnung per 1. November 2021
Der Regierungsrat hat am 25. August 2021 eine BauV-Änderung beschlossen (Inkrafttreten: 1. November 2021). Die Materialien zu dieser Änderung sind die folgenden:
- Erläuterungen zur Änderung BauV vom 25. August 2021 (PDF, 1,3 MB)
- Beilage 1 Synopse BauV (PDF, 446 KB)
- Beilage 2 Merkblatt Wahl-, Abstimmungs- und andere temporäre Plakate (PDF, 338 KB)
- Beilage 3 Merkblatt Sicht im Strassenraum (https://ag.scodi.net > Ordner 408)
- Beilage 4 Erläuterungen Sicht im Strassenraum (https://ag.scodi.net > Ordner 408)Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
Formulare erdbebengerechtes Bauen (§ 51 Abs. 1 BauV)
- Erdbebensicherheit Neu- und Erweiterungsbauten (PDF, 1 Seite, 56 KB)
- Begleitinformation (PDF, 3 Seiten, 269 KB)
- Erdbebensicherheit Umbauten (PDF, 2 Seiten, 71 KB)
- Begleitinformation (PDF, 3 Seiten, 276 KB)
- Entscheidungshilfe Überprüfung Erdbebensicherheit 2021 (PDF, 1 Seite, 93 KB)
- Seismische Baugrundklassen
Formulare zum Energienachweis
Erläuterungen
Rechtliche Grundlagen
Bauverordnung (BauV)
Die Bauverordnung (BauV) enthält drei Anhänge. Anhang 1 und 2 sind identisch mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Im Anhang 3 sind altrechtliche Bestimmungen aufgeführt, die Gültigkeit haben, bis die Gemeinde das kommunale Recht der IVHB angepasst hat.
Baugesetz (BauG)
Rechtsprechung
- Bundesgericht
- Aargauische Gerichts- und Verwaltungsentscheide (AGVE)
- Entscheidsammlung BVU (wird nicht mehr fortgeführt!)