Fördermittel der Abteilung Raumentwicklung
Mit Dekretsbeiträgen und finanziellen Beiträgen aus der Spezialfinanzierung Mehrwertabgabe unterstützt die Abteilung Raumentwicklung die hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen. Informationen zu den Anforderungen und Verfahren sowie die Formulare für die Beitragsgesuche sind hier und auf den folgenden Seiten zu finden.
Mit den verschiedenen Fördermitteln setzt die Abteilung Raumentwicklung ihren Leitsatz in die Praxis um.
Wir stärken die Siedlungsqualität im Zuge der Siedlungsentwicklung nach innen.
Wofür können Fördermittel bei der Abteilung Raumentwicklung beantragt werden?
Dekretsbeiträge
Gestützt auf das Dekret über die Beiträge an die Raumplanung stehen finanzielle Beiträge zugunsten der Siedlungsentwicklung und des Ortsbildschutzes zur Verfügung. Die Abteilung Raumentwicklung kann auf Gesuch hin Beiträge an kommunale Planungsgrundlagen zur Erhaltung, Aufwertung und Weiterentwicklung von Ortsbildern sowie Siedlungs- und Strassenräumen sprechen (Fall A). Ebenfalls unterstützt werden Planungen zur Sanierung und zur Erneuerung von bedeutenden Einzelobjekten (kommunale Schutzobjekte; Fall B). Beide Dekretsbeiträge können von Gemeinden und Privaten beantragt werden.
Beiträge aus der Spezialfinanzierung Mehrwertabgabe
Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) wurden die Kantone verpflichtet, den Ausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabgabe) kantonal verbindlich zu regeln. Finanzielle Beiträge aus der Spezialfinanzierung Mehrwertabgabe können von der öffentlichen Hand wie auch von Privaten beantragt werden. Sie sind jedoch ausschliesslich für projektbezogene Massnahmen der Raumplanung möglich, soweit diese den gesetzlich vorgeschriebenen Verwendungszwecken gemäss Mehrwertabgabeverordnung (MWAV; SAR 713.116) entsprechen.