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Metro-ROK 2050

Das Raumordnungskonzept Metro­politan­raum Zürich 2050 (Metro-ROK 2050) definiert Ziele und Handlungen für den Metro­politan­raum Zürich. Zum Metro­politan­raum Zürich gehören die acht Kantone Aargau, Luzern, Schaff­hausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich.

Im Metropolitanraum Zürich lebt aktuell fast 40 Prozent der Schweizer Bevölkerung und der Anteil der Arbeits­plätze in diesem Raum liegt noch höher. Der Flughafen in Zürich-Kloten und der Bahnhof Zürich sind national und inter­national bedeutende Verkehrs­knoten und sorgen für eine hohe Erreichbar­keit. Das damit verbundene Netzwerk von Städten und Gemeinden ist umgeben von dünn besiedelten Voralpen­gebieten, weiten Jura­landschaften und natur­nahen Fluss- und Seen­landschaften. Aare, Limmat, Reuss, Rhein und Thur prägen den Raum ebenso wie der Boden-, Vierwald­stätter-, Walen-, Zuger- und Zürichsee. Dieses vielfältige Gebiet bildet die Lebens­grundlage des Metro­politan­raumes, dient der Versorgung mit Nahrungs­mitteln und Energie und kann für die Erholung der Menschen genutzt werden.

Wachstumsprognose

Gemäss den Prognosen des Bundesamtes für Statistik werden im Metropolitanraum Zürich im Jahr 2050 etwa 700’000 bis 900‘000 mehr Menschen leben als heute. Eine vergleichbare Zunahme ist auch bei den Arbeitsplätzen zu erwarten.

Grenzübergreifende Handlungsräume

Das Raumplanungs­gesetz verpflichtet die Kantone zur Zusammen­arbeit. Das nun vorliegende Raumordnungs­konzept des Metro­politan­raumes Zürich 2050 (Metro-ROK 2050) geht darum von diesem Grundsatz aus: Der Metro­politan­raum wird als ein zusammen­hängender funktionaler Raum verstanden. In der Karte sind darum keine Kantons­grenzen mehr sichtbar.

Das Metro-ROK 2050 ist auf den Planungs­horizont 2050 ausgerichtet. Es definiert Ziele und Handlungen. Die Ziele gelten für den gesamtem Raum, die Handlungen nur für die spezifischen Handlungs­räume. Die Karte zeigt die Aufteilung dieser vier Handlungs­räume:

  • Stadtlandschaft,
  • Übergangslandschaft,
  • Kulturlandschaft und
  • Naturlandschaft.

Den Stadtlandschaften sind jeweils die städtischen und den Übergangs- und Kultur­landschaften die regionalen Zentren zugewiesen. Sie bilden einen Teil der jeweiligen Land­schaften, übernehmen aber spezielle zentrale Funktionen.

Dokumente

Faltanleitung: Auf DIN A2 oder A3 doppelseitig ausdrucken, Druck-Bindung kurze Seite (Originalformat ist 669 mm x 450 mm). Unteres Drittel falten, dann rechte und linke Seite von aussen nach innen falten (Altarfalz).

Eine gedruckte Ausgabe des Faltprospekts können Sie per E-Mail bestellen.