Grundsätzliche Haltung
Der Regierungsrat will grundsätzlich kein Tiefenlager auf unserem Kantonsgebiet. Der Kanton Aargau trägt schon heute hohe Lasten für die ganze Schweiz, wie die Stromproduktion aus Kernkraftwerken oder die sehr hohe Verkehrsbelastung auf Strasse und Schiene. Eine weitere Belastung kann dem Kanton Aargau deshalb nicht zugemutet werden.
Der Regierungsrat ist aber gewillt, im Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager konstruktiv mitzuarbeiten. Für den Regierungsrat ist es wichtig, dass die Umsetzung des Sachplanverfahrens konsequent unter dem Primat der Sicherheit erfolgt. Bei der Standortwahl dürfen politische Gründe oder andere Aspekte, die nicht sicherheitsrelevant sind, keine Rolle spielen. Wir erwarten ein nachvollziehbares, faires, glaubwürdiges und transparentes Verfahren, und dass der Aargau als möglicher Standortkanton konsequent einbezogen wird. Der Aargau wird sich wie weiterhin aktiv in das Sachplanverfahren einbringen, seine Interessen auf Kantonsgebiet wahren sowie als wichtiger Ansprechpartner gegenüber allen Verfahrensbeteiligten, insbesondere den Gemeinden und den Regionen, agieren.
Zum Standortvorschlag der Nationalen Genosseschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vom 12. September 2022
Der Vorschlag der Nagra, das Tiefenlager und die Oberflächenanlagen in Nördlich Lägern zu planen, ist aus geologischer Sicht keine Überraschung. Der Kanton Aargau hat den Prozess auf verschiedensten Stufen über die gesamte Dauer des Sachplanverfahrens konstruktiv und kritisch begleitet. Die Argumentation der Standortwahl für das Rahmenbewilligungsgesuch des geologischen Tiefenlagers kann aufgrund der zurzeit vorliegenden Unterlagen und Daten grundsätzlich nachvollzogen werden. Der Regierungsrat begrüsst es, dass die Argumentation wie vom Kanton Aargau gefordert ausschliesslich auf Sicherheitsaspekten basiert. Eine vertiefte fachliche Einschätzung ist aber erst mit Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs Ende 2024 möglich, wenn die entsprechenden Berichte vorliegen.
Den Vorschlag und die Argumentation für die Verpackungsanlagen bei der Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis. Die bereits aufgezeigten Synergien und die Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen sowie die Minimierung sicherheitsrelevanter Schritte im Prozess sind nachvollziehbare Kriterien. Die weiteren, vorwiegend raumplanerischen Argumente sind aus Sicht des Regierungsrates für den Standortentscheid der Verpackungsanlagen untergeordnet. Die Einordung ins Gesamtprojekt (Standorte Tiefenlager und Verpackungsanlagen) aufgrund sicherheitsbasierter Kriterien muss bis zum Rahmenbewilligungsgesuch noch detaillierter erarbeitet werden. Noch offene Punkte in Bezug auf den Transport der verpackten Brennelemente müssen als integrierender Bestandteil ebenfalls vertieft untersucht werden.
Die Verpackungsanlagen sind wie das Zwilag nur temporäre Anlagen, die wieder zurückgebaut werden. Angaben über die genauen Zeiträume fehlen aber noch weitestgehend. Für die weitere Planung müssen auch die Planungshorizonte konkretisiert werden.
Der Regierungsrat wird auch in der nächsten Phase des Sachplanverfahrens bis zur Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs die Interessen des Kantons, der Region und Gemeinden mit Nachdruck vertreten. Der Kanton begleitet den Prozess weiterhin eng und konstruktiv.