Hochwasser Pikettdienst
Der Hochwasser Pikettdienst des Kantons Aargau ist erste interne Anlaufstelle bei Hochwasser. Die Hochwasserbeauftragten stellen die Verfügbarkeit rund um die Uhr sicher. Je nach Gefahrenstufe ändern sich die Tätigkeiten des Pikettdiensts.
Hier finden Sie das Übersichtsposter Hochwasser-Pikettdienst (PDF, 1 Seite, 868 KB) des Kantons Aargau zur Ansicht oder zum Ausdrucken.
Aufgaben
Die Aufgabe des Pikettdienstes Hochwasser besteht primär in seiner Funktion als erste interne kantonale Anlaufstelle bei Hochwasser. Er hat unabhängig von allfälligen Hochwasserprognosen jederzeit Kenntnis über die aktuelle Wetter- und Gewässersituation sowie die kurz- bis mittelfristigen Aussichten. Er beurteilt in eigener Kompetenz, ob die aktuelle Situation eine normale oder eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordert. Sofern Hochwasserprognosen mit Abflusswerten im Bereich der Gefahrenstufe 2 oder höher vorhanden sind und mit einer sich verschärfenden Lage zu rechnen ist, kann der Pikettdienst bei der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz die Einberufung einer Kerngruppe des Kantonalen Führungsstabes beantragen. Diese beurteilt die Lage und ordnet Präventivmassnahmen an (beispielsweise Voralarmierung von flussnahen Gemeinden). Der Pikettdienst handelt ab diesem Zeitpunkt nach Anweisungen der Leitung der Kerngruppe und unterstützt sie primär fachtechnisch. Bei einer weiteren Verschärfung der Hochwasserlage kann die Leitung der Kerngruppe bei der Führung des Kantonalen Führungsstabes die Mobilmachung für ein Grossereignis beantragen.
Organisation
Der ALG Hochwasser Pikettdienst besteht aus 4 Hochwasserbeauftragten, welche ganzjährig und rund um die Uhr die Verfügbarkeit sicherstellen. Im länger andauernden Ereignisfall können die Leiter der Sektionen Gewässernutzung und Wasserbau als Unterstützung hinzugezogen werden.
Gefahrenstufen und Tätigkeiten Pikettdienst
Basierend auf dem Gefahrenkonzept des Bundes werden 5 Gefahrenstufen unterschieden. Aus der jeweiligen Gefahrenstufe ergeben sich der Bereitschaftsgrad und die Tätigkeiten des Pikettdienstes Hochwasser. Ein genauerer Beschrieb der Gefährdung und der Tätigkeiten des Hochwasser Pikettdienstes finden Sie im Dokument: Gefahrenstufe und Tätigkeiten Hochwasser Pikettdienst (PDF, 1 Seite, 85 KB).
Gefahrenstufen Details
Gefahrenstufe 1 Keine oder geringe Gefahr (grün)
Gefahrenstufe 1 Keine oder geringe Gefahr (grün)
Gefahrenstufe 2 Mässige Gefahr HQ 2 (gelb)
Gefahrenstufe 2 Mässige Gefahr HQ 2 (gelb)
Gefahrenstufe 3 Erhebliche Gefahr HQ 10 (orange)
Gefahrenstufe 3 Erhebliche Gefahr HQ 10 (orange)
Gefahrenstufe 4 Grosse Gefahr HQ 30 (rot)
Gefahrenstufe 4 Grosse Gefahr HQ 30 (rot)
Gefahrenstufe 5 Sehr grosse Gefahr HQ 100 (dunkelrot)
Gefahrenstufe 5 Sehr grosse Gefahr HQ 100 (dunkelrot)
Entstehung
Das Reuss-Hochwasser von 1993 war Auslöser für die Bildung des Pikettdienstes Hochwasser der Abteilung Landschaft und Gewässer (ALG). Prognosen waren nicht nur zu empfangen, sondern auch zu verarbeiten und die weitere Entwicklung der Hochwasser zu verfolgen. Es galt, die Verantwortlichen des Bevölkerungsschutzes und des Kantonalen Führungsstabes rechtzeitig zu informieren und während eines Hochwasserereignisses zu beraten. Der Aufbau des Pikettdienstes erwies sich als interessante und anforderungsreiche Aufgabe, gab es doch zu dieser Zeit in der Schweiz kaum vergleichbare Organisationen. Umfassende Erfahrungen konnte der Pikettdienst Hochwasser anlässlich der grossen Hochwasser von 1994, 1999, 2005 und 2007 erwerben. Seine Arbeitsmethoden haben sich zwischen 1993 und heute wesentlich verändert. Ebenso haben sich bei den technischen Möglichkeiten, insbesondere der Datenbeschaffung und Verfügbarkeit, wesentliche Verbesserungen erreichen lassen. Eine ständige Aktualisierung garantiert hierbei die bestmögliche Nutzung der verfügbaren Mittel im Ereignisfall.
- Bundesamt für Umwelt BAFU - Gefahren und Warnungen
- Kantonaler Führungsstab
- Kanton Aargau, Hydrometrie Karte
- Kanton Aargau, Hydrometrie Liste
- Kanton Aargau, Hochwasserrückhaltebecken
- Artikel UmweltAargau - Nasser Sommer 2021 - hydrometrische Daten im Fokus (PDF, 4 Seiten, 1,5 MB)
Rechtliche Grundlagen
Bund
- Wasserrechtsgesetz WRG (SR 721.80)
- Wasserbaugesetz WBG (SR 721.100)
- Bevölkerungsschutzverordnung BevSV (SR 520.12)