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Abfallwirtschaft

Bauabfälle

Aufgehäufte Bauabfälle
Mineralische Bauabfälle sollen wieder in den Baustoffkreislauf zurückgegeben werden. (© Kanton Aargau)

Beim Baustoffrecycling sollen mineralische Bauabfälle wieder in den Baustoffkreislauf zurückgegeben werden. Recyclingbaustoffe müssen bautechnische Anforderungen und auch umweltrechtliche Vorschriften erfüllen.

Qualitativ hochwertige Recyclingbaustoffe können mit verhältnismässigem Aufwand und entsprechend konkurrenzfähigen Kosten nur aus möglichst sortenreinen und schadstoffarmen mineralischen Bauabfällen hergestellt werden. Die Weichen für qualitativ hochwertige Recyclingbaustoffe werden deshalb schon bei der Planung und der Realisierung der Bauten durch die Wahl möglichst schadstofffreier und verwertbarer Baustoffe und eine intelligente Konstruktionsweise gestellt.

Beim Rückbau braucht es eine professionelle Planung und eine fachkundige Ausführung. Insbesondere Problemstoffe wie Asbest, PAK oder PCB müssen beim Rückbau aus dem Baustoffkreislauf entfernt werden. Zu einer guten Rückbauplanung gehört denn auch eine Bestandesaufnahme der Bausubstanz.

In Artikel 16 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) ist festgelegt, dass bei Bauarbeiten, bei denen mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Bauabfälle zu erwarten sind, ein Entsorgungskonzept erarbeitet werden muss.

Betriebe, welche Bauabfälle annehmen, zwischenlagern oder behandeln, benötigen eine abfallrechtliche Bewilligung.