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Sonderabfälle

Begleitschein für Sonderabfälle

Der Transport von Sonderabfällen wird überwacht und registriert. Beim Transport muss nach Art. 6 Abs. 1 der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) ein Begleitschein mitgeführt werden.

Fälle in denen kein Begleitschein benötigt wird, sind in Art. 6 Abs. 2 VeVA festgelegt.

Abgabebetriebe, Transport- und Entsorgungsunternehmen sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass ein Begleitschein korrekt ausgefüllt ist.

Begleitscheine für Sonderabfälle können online erfasst werden. Es sind aber auch Sets in Papierform erhältlich.

Online-Erfassung

Die Online-Erfassung von Begleitscheinen erfolgt in der Datenbank VeVA-Online. Dazu ist ein Passwort notwendig. Für Betriebe im Kanton Aargau vergibt die Abteilung für Umwelt das Passwort. Senden Sie eine E-Mail mit Ihrer Betriebsnummer und Adresse an abfall@ag.ch und Sie erhalten Ihr Passwort normalerweise innert einem Arbeitstag zugestellt.

Papierbegleitscheine

Begleitscheine in Papierform sind beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Bereich Vertrieb, 3003 Bern, per Fax 031 325 50 58 oder per Internet zu bestellen. Geben Sie für die Online-Bestellung bei der Artikelsuche den Suchbegriff "Begleitschein" ein.