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Abfallwirtschaft

Sonderabfälle

Abfallarten, von welchen eine potenzielle Gefahr für die Umwelt ausgeht, werden als Sonderabfälle klassiert. Deren umweltverträgliche Entsorgung erfordert umfassende technische und organisatorische Massnahmen.

Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle benötigen aufgrund ihrer Eigenschaften eine spezielle Behandlung.
Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle benötigen aufgrund ihrer Eigenschaften eine spezielle Behandlung. (© Kanton Aargau)

In der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) sind der Transport und die Entsorgung von Sonderabfällen und sogenannten anderen kontrollpflichtigen Abfällen (ak-Abfälle) geregelt. Bei Sonderabfällen und ak-Abfällen handelt es sich um Abfälle, die aufgrund ihrer Eigenschaften beim Transport und bei der Entsorgung einen sorgfältigen Umgang erfordern.

Die Entgegennahme und Behandlung von Sonderabfällen und ak-Abfällen ist bewilligungspflichtig. Die abfallrechtliche Bewilligung erteilt die Abteilung für Umwelt.

Betriebe, die Sonderabfälle abgeben oder über eine Betriebsbewilligung nach VeVA verfügen, werden mit einer Betriebsnummer identifiziert.

Für den Transport von Sonderabfällen wird in der Regel ein Begleitschein für Sonderabfälle benötigt.

Bewilligte Entsorgungsunternehmen müssen jede Anlieferung von Sonderabfällen registrieren und quartalsweise der kantonalen Behörde melden (Art. 12 VeVA). Die Meldung erfolgt elektronisch in der Datenbank veva-online.ch.

Anleitung zum Erfassen der angenommenen Sonderabfälle (PDF, 2 Seiten, 227 KB)

Kleinmengen an Sonderabfällen aus Privathaushaltungen können via Verkaufstelle oder Drogerien und Apotheken entsorgt werden.