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Belastete Standorte & Altlasten

Belastete Standorte untersuchen und sanieren

Belastete Standorte können unsere Lebensgrundlagen gefährden. Deshalb sind das Untersuchen, Beurteilten und Sanieren belasteter Standorte wichtige Umweltschutzmassnahmen.

Bagger und Radlader beim Aushub bis ins Grundwasser
Sanierung eines belasteten Standorts bis ins Grundwasser (© Kanton Aargau)

Die Abteilung für Umwelt sorgt dafür, dass belastete Standorte identifiziert, untersucht und bei Bedarf saniert werden. Artikel 32c des Umweltschutzgesetzes erteilt den Kantonen den entsprechenden Auftrag; die Altlasten-Verordnung konkretisiert Vorgehen und Zuständigkeiten.

Untersuchen und beurteilen

Baggersondierung auf unbebauter Fläche. Im Horizont des Untergrunds sind schwarze, teerölgetränkte Schichten erkennbar. (© Kanton Aargau)

Bei Standorten, die die Umwelt gefährden könnten, verlangt die Abteilung für Umwelt, dass die Eigentümerschaft eine Untersuchung durchführt.

Die sogenannte Voruntersuchung nach Altlasten-Verordnung hat zum Ziel, die Schadstoffbelastung im Untergrund zu ermitteln und abzuklären, ob der Standort schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt verursacht.

Die Voruntersuchung wird schrittweise durchgeführt. Zuerst werden in der Historischen Untersuchung alle vorhandenen Akten und sonstigen Informationen zum Standort zusammengetragen und ausgewertet. So können die Nutzungsgeschichte des Areals ermittelt, Verdachtsflächen ausgeschieden und die Gefährdungssituation beurteilt werden. Kann anhand der Historischen Untersuchung eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, muss diese in einem zweiten Schritt mit geeigneten Untersuchungsmassnahmen, der sog. Technischen Untersuchung abgeklärt werden.

Mit der Durchführung der Untersuchungen wird ein Altlasten-Fachbüro beauftragt. Eine Liste mit Fachbüros bietet der Verband arv Baustoffrecycling Schweiz.

Nähere Informationen zur Untersuchung von belasteten Standorten entnehmen Sie den folgenden Unterlagen:

Sanieren

Kunststoffrohrsystem auf dem Boden
Anlageteile für die Sanierung des nicht ausgehobenen Untergrunds (eine sogenannte in Situ Sanierung) (© Kanton Aargau)

Hat die Voruntersuchung gezeigt, dass es durch die Verunreinigungen im Untergrund zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt kommt oder die konkrete Gefahr dazu besteht, muss der belastete Standort bzw. die Altlast saniert werden. Erfahrungsgemäss sind rund fünf Prozent aller belasteten Standorte sanierungsbedürftig.

Vor der eigentlichen Sanierung braucht es in der Regel eine Detailuntersuchung. Damit werden Wissenslücken im Hinblick auf die anstehende Sanierung geschlossen und geklärt, wie dringlich die Sanierung ist. Darauf wird mit einem Sanierungsprojekt aufgezeigt, mit welchen Mitteln die Altlast saniert wird. Das Ausheben und Entsorgen der Belastungen ist nur eine von vielen Sanierungsmethoden. Verunreinigungen lassen sich je nach Schadstoff und Situation auch durch Behandeln des Untergrunds oder des Grundwassers entfernen. Gewisse Sanierung können so auch unterhalb bestehender Gebäude bei laufender Nutzung durchgeführt werden.