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Geologie

Sondierbohrungen und Nutzung des tiefen Untergrunds

Für Sondierbohrungen und Pumpversuche sowie für die Nutzung des tiefen Untergrunds ist eine Bewilligung notwendig. Informationen zu Bohrungen und Grundwasseruntersuchungen werden vom Kanton gesammelt und weiterverarbeitet.

Die gesammelten Informationen stehen in den Online-Karten "Bohrstandorte mit Bohrinformationen" und "Bohrkataster" (Zugang muss beantragt werden) zur Verfügung.

Bohrinfo

Die Online-Karte des Bohrkatasters (Bohrinfo) zeigt, wo entsprechende Bohrdaten verfügbar sind.

Bohrkataster

Viele Bohrrapporte und Bohrprofile von Sondierbohrungen und Erdwärmesondenbohrungen sind seit dem Sommer 2020 auf der Online-Karte "Bohrkataster" als PDF verfügbar. Die Online-Karte "Bohrkataster" ist nicht öffentlich zugänglich.

Nutzung des tiefen Untergrunds (GNB)

Für die Nutzung des tiefen Untergrunds sowie für den Abbau von Bodenschätzen (zum Beispiel Öl, Gas, Erze, Salz, Kohle) ist ein Gesuchsverfahren nach dem Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB, SAR 671.200) erforderlich.

Die Gewinnung von Kies, Festgestein und Tongestein wird nicht im Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen GNB geregelt. Infomationen dazu finden Sie auf der Seite Rohstoffabbau.

Sondierbohrungen und Pumpversuche

Für Sondierbohrungen und Pumpversuche ist eine Bewilligung der Abteilung für Umwelt erforderlich. Ausgenommen sind Rammsondierungen, Rammkernsondierungen (bis 80 mm Bohraussendurchmesser) und nicht ins Grundwasser reichende Baggerschlitze.