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Umwelt

Rohstoffabbau im Kanton Aargau

Im Kanton Aargau werden die Rohstoffe Kies, Kalk, Ton und Salz abgebaut. Das Rohstoffversorgungkonzept bildet die Grundlage für die Ausscheidung der Abbaugebiete im Richtplan. Zusätzlich zu den Baugesuchsverfahrensschritten ist eine gewässerschutzrechtliche Abbaubewilligung nötig. Die Abbauzahlen und Zahlen zur Wiederauffüllung von Abbaustellen werden jährlich erhoben.

Der Rohstoffabbau steht in Konkurrenz zu anderen wichtigen Nutzungen, vorab der Grundwassernutzung und der Landwirtschaft. Weitere tangierte Interessen sind der Landschaftsschutz und der Bodenschutz. Grössere Abbaustellen bedürfen daher einer Grundlage im kantonalen Richtplan und in der Nutzungsplanung der Gemeinde. Laufende Vernehmlassungen/Anhörungen/Mitwirkungen zu Materialabbauprojekten sind auf der Seite Laufende Anhörungen zu finden. Für die Materialgewinnung ist neben den sonstigen Baugesuchverfahrensschritten zusätzlich eine gewässerschutzrechtliche Abbaubewilligung erforderlich. Das entsprechende Formular kann auf Anfrage bei der Abteilung für Umwelt bezogen werden.

Rohstoffversorgungskonzept (RVK) 2020

Zukünftige Materialabbaugebiete werden im Richtplan bezeichnet. Grundlage für die Ausscheidung dieser Gebiete bildete das Rohstoffversorgungskonzept (RVK) 1995. Da sich verschiedenste Parameter bezüglich der Kies- und Sandversorgung in den letzten 20 Jahren verändert haben, wurde das Konzept überarbeitet.

Das neue RVK wurde in Zusammenarbeit mit dem VKB Aargau und beauftragten Planungsbüros 2020 fertiggestellt. Der Regierungsrat hat das RVK 2020 am 29. April 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen und als neue Grundlage für das Richtplankapitel Materialabbau V2.1 verabschiedet.

Rohstoffversorgungskonzept (RVK) 2020 (PDF, 91 Seiten, 10,6 MB)

Geogene Belastung des Untergrunds

Geogen belasteter Aushub übersteigt die Grenzwerte für unverschmutztes Aushubmaterial gemäss Anhang 3 Ziff. 1 VVEA, gilt aber als unverschmutzt, wenn der geogene Ursprung nachgewiesen werden konnte und die Belastung Deponie Typ B-Grenzwerte nicht überschritten werden. Da eine geogene Schwermetallbelastung für die Gefährdung von Schutzgütern (Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden) relevant sein kann, wird unter Berufung auf die Vollzugshilfe VVEA (Kap. 3.4), das Vorsorgeprinzip (Art. 1 Abs. 2 USG) und die Sorgfaltspflicht des Gewässerschutzgesetzes (Art. 3 GschG) eine Einzelfallprüfung von der kantonalen Umweltfachstelle durchgeführt. Anfragen können direkt an geogen@ag.ch geschickt werden.

Erläuterungen zur Rechtsgrundlage, Prüfparameter der Einzelfallprüfung und Gefährdungsabschätzung wurden in einer Aktennotiz zusammengefasst:

Merkblatt zum Umgang mit geogen belasteten Aushubmaterial (PDF, 3 Seiten, 59 KB)

Ob eine Einzelfallprüfung durch die AfU notwendig ist, kann dem folgenden Schema entnommen werden:

Ablaufschema Entsorgung von Aushubmaterial mit geogenen Belastungen (PDF, 1 Seite, 94 KB)

Liegt eine geogen bedingte Bodenbelastung vor, muss diese gemäss der Vollzugshilfe "Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung" (BAFU, 2021) beurteilt und verwertet resp. entsorgt werden. Dabei steht für geogen belasteten Bodenabtrag die Wiederverwertung am Entnahmeort oder auf Böden mit mindestens gleicher Belastung (Prinzip "Gleiches zu Gleichem"; Berücksichtigung von Zonenvorschriften und Baubewilligungspflicht gemäss §49) im Vordergrund. Stark geogen belasteter Bodenabtrag darf nicht andernorts wiederverwertet, sondern muss beim Abtransport entsorgt werden. Gemeinden, die von einer geogenen Bodenbelastung betroffen sind, sind unter Prüfperimeter Bodenaushub & chemischer Bodenschutz - Kanton Aargau (ag.ch) aufgelistet.

Optimierung der Aushubentsorgung in Materialabbaustellen – kantonale Vollzugspraxis

Unverschmutzter Aushub wird zum überwiegenden Anteil durch die Auffüllung von Materialabbaustellen verwertet. In einigen Regionen des Kantons Aargau gibt es jedoch Kapazitätsengpässe für die Aushubablagerung. Damit im Kanton Aargau möglichst wenig neue Aushubdeponien erstellt werden müssen, hat der Kanton Aargau unter Einbezug des VKB Aargau Handlungsoptionen zur Optimierung der Ablagerungsvolumina für unverschmutzten Aushub in Materialabbaustellen entwickelt. Der Bericht erklärt und bewertet die Handlungsoptionen und zeigt die zukünftige Vollzugspraxis auf.

Optimierung der Aushubentsorgung in Materialabbaustellen - zukünftige kantonale Vollzugspraxis (PDF, 7 Seiten, 468 KB)

Rohstoffstatistik

Die Abteilung für Umwelt erhebt jährlich Abbauzahlen und Angaben zur Wiederauffüllung der Abbaustellen. Die Resultate sind in der folgenden Statistik zusammengestellt:

Kies

Kies ist mengenmässig der bedeutendste Rohstoff im Kanton Aargau. Er wird als Zuschlagstoff für die Betonproduktion und als Baumaterial im Tief- und Strassenbau (für Kofferungen, Hinterfüllungen, etc.) verwendet.

Festgestein

Kalk (und Mergel) wird vorwiegend als Rohstoff für die Zementindustrie genutzt. Der Rohstoff stammt aus Steinbrüchen im Jura.

Ton

Ton wird hauptsächlich als Rohstoff in der Ziegeleiindustrie verwendet. Die Tongruben befinden sich im Jura.

Salz

Im unteren Fricktal wird Salz mittels Soleförderungen gewonnen. Die jährliche Fördermenge beträgt zirka 200'000 Tonnen.

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