Eisenbahnlärm
Der Eisenbahnverkehr ist nach dem Strassenverkehr die zweitbedeutendste Lärmquelle in der Schweiz. Ein Spezialfall bildet der Tramlärm. Er wird je nach Trasseeführung als Strassen- oder Eisenbahnlärm beurteilt.
Das Web-GIS des Bundesamts für Umwelt (BAFU) gibt einen Überblick über die Eisenbahnlärmbelastung in der Schweiz.
Detaillierte Angaben zu den Emissionen des Schienenverkehrs finden sich im Lärmbelastungskataster des Bundesamts für Verkehr (BAV).
Beurteilung von Tramlärm
Der Lärm, den Trambahnen auf Strassen erzeugen, ist dem Strassenverkehr gleichgestellt und wird nach Anhang 3 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) beurteilt. Trambahnen mit eigenem Trassee werden wie Eisenbahnen nach Anhang 4 LSV beurteilt.
Die WSB (Wynental- und Suhrentalbahn) wird beispielsweise je nach Abschnitt als Eisenbahnlärm oder als Strassenlärm betrachtet.
Eisenbahnlärmsanierung
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Gesamtverantwortung für den Vollzug der Eisenbahnlärmsanierung. Es koordiniert die Umsetzung der verschiedenen Massnahmen.
Der Ablauf der Eisenbahnlärmsanierung ist im Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE) vom 24. März 2000 geregelt.
Das Gesetz sieht folgende Priorisierung bei den Massnahmen vor:
- Der Lärmschutz soll in erster Linie durch technische Massnahmen an den Schienenfahrzeugen erreicht werden (Massnahmen an der Quelle).
- Soweit diese Massnahmen nicht ausreichen, sind bauliche Massnahmen an bestehenden ortsfesten Eisenbahnanlagen zu treffen (z.B. Lärmschutzwände).
- Wo auch dies nicht genügt, sind Schallschutzmassnahmen an Gebäuden vorzusehen (z.B. Einbau von Schallschutzfenstern).
Detaillierte Informationen zur Eisenbahnlärmsanierung sind der Webseite des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zu entnehmen.