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Strassenlärm

Lärmsanierung der Kantonsstrassen

Die Lärmschutzverordnung LSV verpflichtet die Strasseneigentümerin beziehungsweise den Strasseneigentümer, sämtliche lärmbelasteten Strassenabschnitte zu sanieren.

Lärmsanierungsprojekt

Die Sanierung der Aargauer Kantonsstrassen erfolgt in sogenannten Lärmsanierungsprojekten (LSP). Die Lärmsanierungsprojekte werden in der Regel pro Gemeinde (sämtliche Kantonsstrassen einer Gemeinde) ausgearbeitet. Im Rahmen eines LSP werden die folgenden Arbeiten durchgeführt:

Ermittlung der Lärmbelastung

Basierend auf aktuellen und zukünftigen Verkehrszahlen wird mit Hilfe eines Berechnungsmodells die Lärmbelastung sämtlicher Gebäude entlang der Kantonsstrassen berechnet. Die Berechnungsmodelle werden mit Lärmmessungen kontrolliert.

Lärmbelastungsplan (gelbe und rote Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen) (© Kanton Aargau)

Massnahmenstudie

Für sämtliche Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen werden mögliche Massnahmen untersucht. Sämtliche Massnahmen werden auf den zukünftigen Zustand (Beurteilungszustand) dimensioniert. Die häufigsten Massnahmen sind lärmmindernde Beläge und Lärmschutzwände.

Bei Gebäuden, die auch nach erfolgter Sanierung eine Grenzwertüberschreitung haben, wird der Einbau von Schallschutzmassnahmen am Gebäude (Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter) untersucht.

Festlegen von Massnahmenpaket

In Zusammenarbeit mit der Gemeinde, den zuständigen kantonalen Fachstellen und den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern werden die definitiven Massnahmen festgelegt.

Realisierung der Massnahmen

Nach erfolgter Projektauflage werden die Massnahmen realisiert. Die Wirksamkeit der Massnahmen wird punktuell überprüft.

Kontrollmessung von einem neu eingebauten Schallschutzfenster (© Kanton Aargau)

Andere Strassen

Für die Sanierung der Nationalstrassen ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zuständig. Für die Sanierung der Gemeindestrassen sind die Gemeinden verantwortlich.