Strassenlärm
Der Strassenverkehr ist die bedeutendste Lärmquelle in der Schweiz. Hier finden Sie Informationen des Kantons Aargau zu diesem Thema.
Übersicht
Nach der in der Schweiz gängigen Beurteilungsmethodik ist tagsüber jede siebte und in der Nacht jede achte Person an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Verkehrslärm betroffen. Mit den von der WHO empfohlenen Grenzwerten wäre es sogar die Hälfte der schweizerischen Bevölkerung. Dies zeigt, wie wichtig das Thema ist und im Angesicht steigender Bevölkerungszahlen auch bleibt: seit 2014 ist die Bevölkerung des Kantons Aargau kontinuierlich um über 10'000 Personen pro Jahr gewachsen.
Der Kanton ist sich der Problematik bewusst und hat daher schon seit Jahren viel in den konkreten Lärmschutz investiert: Bis Ende 2024 wurden insgesamt rund 45'200 Schallschutzfenster (SSF) und mehr als 3'100 Schalldämmlüfter (SDL) installiert. Zudem wurden 113 Kilometer lärmarme Beläge (Stand Ende 2023) und über 30 Kilometer Lärmschutzwände an Kantonsstrassen realisiert (Stand Ende 2022). Diese Massnahmen verbessern die Lebensqualität von über 36'000 Personen, die von den lärmreduzierenden Belägen profitieren, und schützen rund 7'600 Menschen direkt hinter Lärmschutzwänden.
Trotz dieser Fortschritte bleibt die Herausforderung bestehen: Noch immer sind an Kantonsstrassen rund 7'100 Gebäude und 42'000 Personen und an Gemeindestrassen 2'800 Gebäude und 15'000 Personen von Lärmbelastungen oberhalb der Grenzwerte betroffen.
National- und Gemeindestrassen
Kartenausschnitt mit Grobkataster (rote und gelbe Flächen) und Beurteilung Grenzwerte (rote, gelbe und grüne Punkte).
Die rote Fläche grenzt beidseitig direkt an die Strasse; die gelbe Fläche grenzt an die rote Fläche und ist weiter weg von der Strasse. In beiden Flächen sind rote, gelbe und grüne Punkte eingezeichnet, für die dann in der Online-Karte detaillierte Informationen zur Verfügung stehen.
Die Nationalstrassen (hauptsächlich Autobahnen) befinden sich im Eigentum des Bundes und damit in der Zuständigkeit des ASTRA. Bei den Gemeindestrassen sind dies die jeweiligen Gemeinden. Verbindliche Angaben zur Belastung wie auch zur Lärmsanierung geben die jeweils zuständigen Behörden.
Informationen zur aktuellen Lärmbelastung, welche durch die Nationalstrassen verursacht wird, finden sich auf dem Web-GIS des Bundesamts für Umwelt (BAFU).
- Lärmbelastung durch Strassenverkehr tagsüber(öffnet in einem neuen Fenster)
- Lärmbelastung durch Strassenverkehr in der Nacht(öffnet in einem neuen Fenster)
Die Angaben basieren auf flächendeckenden Modellberechnungen und enthalten teilweise auch Daten für Kantons- und Gemeindestrassen.
Rechtliche Grundlagen
In der Schweiz bildet das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, SR 814.01)(öffnet in einem neuen Fenster) die Grundlage für den Schutz vor schädlichem und lästigem Lärm, einschliesslich Strassenlärm.
Ergänzt wird dieses Gesetz durch die Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)(öffnet in einem neuen Fenster), welche spezifische Regelungen und Grenzwerte festlegt, um die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen zielen darauf ab, die Lebensqualität zu verbessern und die Gesundheit der Menschen zu schützen, indem sie Massnahmen zur Lärmminderung und -kontrolle vorschreiben.