Lärmschutzmassnahmen am Gebäude
Schallschutzfenster werden als Ersatzmassnahme eingesetzt, wenn Lärmminderungen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg nicht möglich sind und die Alarmgrenzwerte trotz dieser Massnahmen überschritten werden. Die Fenster bieten einen effektiven Schutz vor Lärm in geschlossenen Räumen, Balkone und Gärten bleiben allerdings ungeschützt.
Schallschutzfenster
Schallschutzfenster sind eine zentrale Massnahme des baulichen Lärmschutzes. Bei ihrer Installation sind besondere technischen Anforderungen zu beachten.
Bis 2024 wurden in rund 4'600 Gebäuden insgesamt mehr als 45'200 Schallschutzfenster eingebaut.
Bei geschützten Gebäuden gelten besondere Anforderungen an das Erscheinungsbild und die Materialisierung neuer Fenster. Die zuständige Baubewilligungsbehörde sollte daher vor einem geplanten Fensterersatz kontaktiert werden.
Rollladenkästen
Rollladenkästen können die Schalldämmung von Fenstern und Fassaden erheblich beeinträchtigen, wenn sie nicht ausreichend gedämmt sind. Bei der Planung von Schallschutzmassnahmen ist es daher wichtig, die Rollladenkästen in die Sanierung mit einzubeziehen.
Schalldämmlüfter
Anspruch auf Fenstersanierung
- 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht = Einbau von Schallschutzfenstern/Schalldämmlüftern zu 50 Prozent durch die öffentliche Hand
- 70 Dezibel am Tag und 65 Dezibel in der Nacht = Einbau von Schallschutzfenstern/Schalldämmlüftern zu 100 Prozent durch die öffentliche Hand
Schalldämmlüfter sind spezielle Lüftungsgeräte, die eine kontrollierte Belüftung ermöglichen und gleichzeitig den Aussenlärm reduzieren. Wichtig bei der Auswahl und beim Einbau:
- Ausreichender Luftvolumenstrom
- Tiefes Eigengeräusch (Einhaltung SIA 181 beachten)
- Hohe Wärmerückgewinnung (Einhaltung Energiegesetz beachten)
Im Rahmen der Lärmsanierungsprojekte des Kanton Aargaus wurden mehr als 3'100 Schalldämmlüfter eingebaut.